Wann bekommt man nach der Trennung einen Bescheid von der Ex-Freundin?

3 Antworten

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Sie oder das Jugendamt, wenn sie eine Beistandschaft errichtet, wird Kontakt aufnehmen wegen des Unterhaltes für das Kind und ggf. für sie und zwar nach der Geburt.

Entweder erkennst du die Vaterschaft dann freiwillig an oder bestreitest die Vaterschaft, so dass es zu einer Feststellungsklage kommt.

Solltest du der Vater sein, dann sieh zu dein Umgangsrecht einzufordern! Auch Anspruch auf die gemeinsame Sorge hast du. Und darauf würde ich auch bestehen. Nur weil ihr euch getrennt habt, seid ihr doch trotzdem die Eltern.

baykan 
Fragesteller
 31.07.2022, 10:45

Was meinst Du mit Umgangsrecht einfordern?

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Kessie1  31.07.2022, 17:17
@baykan

Wenn du der rechtliche Vater bist, also die Vaterschaft anerkannt hast, dann hast du natürlich auch ein Umgangsrecht. Allerdings nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht, da ihr nicht verheiratet ward/seid.

Umgangsrecht: du hast Anspruch darauf dein Kind regelmäßig zu sehen. Also Umgang mit dem Kind zu haben. Anfangs sollte das mehrmals die Woche sein mit kurzer Zeitspanne. Später dann natürlich auch mit Übernachtung.

Manche ledige Mütter sind leider nicht in der Lage Trennung und Elternschaft zu trennen. Sie boykottieren das Umgangsrecht. Sagen z.B. das Kind wäre noch zu klein oder verweigern es lapidar, weil sie mit dem Kindsvater nichts (mehr) zu tun haben wollen. Frei nach dem Motto: zahlen darfst du, ansonsten halte dich raus.

Aber so sollte es keineswegs laufen! Und du hast einen rechtlichen Anspruch auf Umgang, den du ggf. aber vor Gericht einklagen musst. Genau wie die gemeinsame Sorge, wenn sie die verweigert.

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Natürlich erst nach der Geburt.....während der Schwangerschaft macht das keinen Sinn. Die Kindsmutter muß ja einen Vater angeben. Der wird dann vom Jugendamt bezüglich der Alimente/des Unterhalts benachrichtigt.

Von der Kindsmutter mußt du keinen Bescheid bekommen, aber sie wird wohl das Geld von dir haben wollen.

Im Zweifel erst nach der Geburt, wenn der KindsVater angegeben werden muss...