Wann bekomme ich welches Gehalt bei Lehrzeitverkürzung?

3 Antworten

Nach Paragraph 8 Abs. 1 BBiG ist die Ausbildungszeit zu auf Antrag verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass die Ausbildungsziele auch in verkürzter Zeit erreicht werden.

Fraglich ist also zunächst, ob dieser Antrag gestellt wurde und dem zugestimmt wurde. Hier ist es insbesondere fraglich auf welche Leistungen die Einschätzung vorgenommen wurde, da deine Ausbildungszeit noch nicht begonnen hat. Der Schulabschluss ist im Regelfall nicht entscheidend, weil dies keine Voraussetzung für eine Ausbildung ist.

Wenn dem Antrag zugestimmt wurde, steht der Übergang bereits in der Entscheidung bzw. man folgt  der Antragsstellung, wenn dort Termine aufgenommen wurden.

Üblich ist es, dass das zweite Jahr kürzer ausfällt. Da in den meisten Ausbildungen in dieser Zeit die Zwischenprüfung abgehalten werden, verbleibt man bis dahin im 2. Jahr und wechselt danach ins 3.

Da ich einen Realschulabschluss habe wurde die Lehrzeitverkürzung von meinem Arbeitgeber in meinem Ausbildungsvertrag hinein geschrieben.

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@Interessantanna

Okay, aber die Verkürzung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle zulässig (siehe oben beschrieben).

Dann wird der Antrag wohl noch gar nicht gestellt worden sein. Ansonsten kannst du ja selbst nachfragen, wann der Wechsel vom Ausbilder geplant ist.

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Das sollte in deinem Ausbildungsvertrag drin stehen. Vergütung 1. Lehrjahr, 2. Lehrjahr, 3. Lehrjahr. Gehe mal davon aus, das deine Verkürzung vergütungstechnisch nur das dritte Lehrjahr betrifft.

Ich vermute mal ganz stark, dass du normale Vergütung bekommst, nur im 3. Lehrjahr ein halbes.