Wann bekomme ich welches Gehalt bei Lehrzeitverkürzung?
Hallo,
ab September werde ich eine Ausbildung als Automobilkauffrau anfangen. Da ich einen Realschulabschluss habe wird meine Lehrzeit von 36 Monaten (3 Jahre) auf 30 Monate (2,5 Jahre) verkürzt. Jetzt stellt sich mir die Frage welche Vergütung bekomme ich wann?
Bekomme ich nach einem halben Jahr bereits das Gehalt für das 2 Lehrjahr oder bekomme ich im 1 LJ das Gehalt für das 1LJ im 2 für das 2te und im 3 für das 3 letze Jahr?
3 Antworten
Nach Paragraph 8 Abs. 1 BBiG ist die Ausbildungszeit zu auf Antrag verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass die Ausbildungsziele auch in verkürzter Zeit erreicht werden.
Fraglich ist also zunächst, ob dieser Antrag gestellt wurde und dem zugestimmt wurde. Hier ist es insbesondere fraglich auf welche Leistungen die Einschätzung vorgenommen wurde, da deine Ausbildungszeit noch nicht begonnen hat. Der Schulabschluss ist im Regelfall nicht entscheidend, weil dies keine Voraussetzung für eine Ausbildung ist.
Wenn dem Antrag zugestimmt wurde, steht der Übergang bereits in der Entscheidung bzw. man folgt der Antragsstellung, wenn dort Termine aufgenommen wurden.
Üblich ist es, dass das zweite Jahr kürzer ausfällt. Da in den meisten Ausbildungen in dieser Zeit die Zwischenprüfung abgehalten werden, verbleibt man bis dahin im 2. Jahr und wechselt danach ins 3.
Okay, aber die Verkürzung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle zulässig (siehe oben beschrieben).
Dann wird der Antrag wohl noch gar nicht gestellt worden sein. Ansonsten kannst du ja selbst nachfragen, wann der Wechsel vom Ausbilder geplant ist.
Das sollte in deinem Ausbildungsvertrag drin stehen. Vergütung 1. Lehrjahr, 2. Lehrjahr, 3. Lehrjahr. Gehe mal davon aus, das deine Verkürzung vergütungstechnisch nur das dritte Lehrjahr betrifft.
Ich vermute mal ganz stark, dass du normale Vergütung bekommst, nur im 3. Lehrjahr ein halbes.
Da ich einen Realschulabschluss habe wurde die Lehrzeitverkürzung von meinem Arbeitgeber in meinem Ausbildungsvertrag hinein geschrieben.