Wann bekomme ich meine Steuern zurück?
Hallo an alle,
ich bin seit letztem Jahr nebenberuflich selbstständig als Künstler tätig (kein Gewerbe,sondern freiberuflich) und erhebe MwSt - um diese dann später absetzen zu können.
Normal wäre es ja so, dass ich im Mai meine Steuererklärung mache und das Finanzamt dann irgendwann eine Rechnung schickt, wie viel Steuern ich überweisen soll, bzw. wo diese hinkommen sollen (oder? Bei mir wird jährlich abgerechnet)
Nun habe ich aber vor meiner freischaffenden Tätigkeit jede menge Krempel für eben jene gekauft, die ich auch von der Steuer absetzen kann. Mal angenommen, ich habe über das letzte Jahr 300 Euro an Mwst. "eingenommen", jedoch beträgt die Mwst. der Sachen, die ich absetzen kann auch 300 Euro - kommt dann einfach nur eine Rückmeldung vom Finanzamt, dass die DIfferenz 0 ist und ich nichts tun muss, oder muss ich erst die letztes Jahr eingezogene Mwst mit der Steuererklärung an das Amt überweisen und dieses überweist mir das Geld nach der Abarbeitung meines Antrages zurück?
Danke für eure Hilfe!
2 Antworten

Hallo Katerkatz,
erst mal zu den Grundbegriffen:
In Deinen Rechnungen weist Du die Umsatzsteuer (= MwSt) aus.
Wenn Du Anschaffungen für Dein Unternehmen machst, darfst Du die Vorsteuer (= Umsatzsteuer, die andere Dir in Rechnung stellen) ziehen.
Wenn Du keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben mußt, erstellst Du nur eine Umsatzsteuererklärung für das gesamte Jahr. Die Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer und der bezahlten Vorsteuer bezahlst Du dann an das Finanzamt.
Wenn Du mehr Vorsteuer bezahlt hast als Du Umsatzsteuer eingenommen hast, entsteht ein Erstattungsanspruch für Dich.
Eine Umsatzsteuererklärung mußt Du immer abgeben, wenn Du in Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist.
Am besten gehst Du damit zu einem Steuerberater.
Giwalato

und erhebe MwSt - um diese dann später absetzen zu können.
Du kannst sie nicht absetzen, du musst sie an das Finanzamt abführen - abzüglich der dir in Rechnung gestellten Umsatzsteuer.
Am Besten siehst du dir mal eine Umsatzsteuererklärung an und informierst dich auch mal über den Unterschied zwischen Umsatz- und Einkommensteuer,