Wandputz ist extrem bröselig und fällt bei Berührung von der Wand?

9 Antworten

Da stimmt die Qualität des Putzes nicht. So bröselig darf dieser nicht sein. Vermutlich wurde damals mit minderwertigem Material gearbeitet. Eventuell gab es an dieser Stelle auch mal einen Wasserschaden oder die Wand ist dauerhaft feucht. Auch der Riss unter der abgeplatzten Stelle könnte eine Rolle spielen.

Jedenfalls ist dieser Schaden nicht die Schuld des Mieters und sollte vom Vermieter behoben werden.



 Mein Vermieter ist der Meinung, es wäre meine Schuld und Ich müsste den Putz jetzt auf eigene Kosten komplett erneuern.

Da irrt der Vermieter. Beseitigungen von Putzschäden gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen.

Hierzu gehören laut BGH nur: 

"Das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre sowie der Fenster und Außentüren von innen."

Hier greift die Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 BGB.

Die Erneuerung des Putzes ist immer Sache des Vermieters. Außer bei unsachgemäßer Beschädigung.

Am besten man zeigt den Mangel beim Vermieter an, setzt eine angemessene Frist und macht seit ab dem Bekanntwerden des Mangels beim Vermieter Mietminderung geltend.

Am besten holt man sich Rat bei einem Anwalt oder dem Mieterverein.

Hi,

vermutlich stimmt das nicht.

Wende dich an ein Mieterverein in deiner Wohnnähe, die können dir weiterhelfen.

Putz erneuern ist die Aufgabe des Vermieters. Daran kann er nicht rütteln. Sind die Wände feucht?