Wann soll man das Grundstück vermessen lassen?

8 Antworten

Hallo,

für den Bauantrag braucht der Architekt einen "Lageplan zum Bauantrag". Dieser wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder Katasteramt erstellt. Dabei sind auch die örtlichen Grenzen mit den amtlichen Grenzen zu vergleichen. Mit diesem Lageplan kann der Architekt dann sicher planen.

Das ist der Architektenplan auf dem Papier ( amtlichen Lageplan). In der Örtlichkeit (Zäune etc.) kann es anders aussehen. Wie auch zu vermuten ist, da Sie angeben, dass das Grundstück um 5m verschoben ist. Der davon profitierende Nachbar will natürlich keine Vermessung, die alles an den Tag bringt.

Es scheint ja keine Grenzsteine, bzw Grenzmarkierungen zu geben. Das ist schon merkwürdig. Und ein Grundstück "einfach 5m nach hinten verschieben" ?

Definitiv sollte es neu vermessen werden. Das ist natürlich nicht umsonst. Wenn nur ein Grenzpunkt strittig ist, hilft auch, wenn man für den Punkt die Koordinaten hat. Wie man daran kommt, kann auch je nach Bundesland verschieden sein. Ich habe hier ertwas interessantes gefunden:

*Maßnahmen bei Verdacht auf Grenzunstimmigkeiten Falls Sie den Verdacht haben, dass einer Ihrer Grenzsteine falsch gesetzt ist, können Sie bei Ihrem zuständigen Vermessungsamt die Koordinaten der Grenzpunkte anfordern. Wenn man nur einen strittigen Grenzpunkt hat, ist es sinnvoll, persönlich beim Vermessungsamt vorzusprechen. Die Vermessungsbeamten sind meist sehr hilfbereit und geben einzelne Koordinaten evtl. kostenlos weiter. Die Koordinaten sind im kartesischen Koordinatensystem angegeben. Um die Strecken zwischen den Punkten zu berechnen, genügt der Pythagoras. Das Nachmessen gelingt am besten mit einem langen Maßband. Beachten Sie jedoch, dass die Toleranz bei Grenzsteinen mit Verankerung im Erdreich 6 cm beträgt. Die rechtliche Seite Um eine Grenze neu zu vermessen, muss man einen ÖbV (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) mit der Grenzwiederherstellung beauftragen. Das Versetzen und Entfernen von Grenzpunkten darf nur von einem ÖbV durchgeführt werden. Sollte der Grenzpunkt wirklich versetzt worden sein, kann man die angrenzenden Grundstückseigentümer zur Kostenteilung nach § 919 BGB heranziehen. Hat man Beweise (Augenzeuge), wer für das Verrücken des Grenzpunktes verantwortlich ist, so kann dies strafrechtlich nach § 274 StGB verfolgt werden. *

Die Quelle ist hier: http://www.primacom.net/grenzpunkt/

Hallo, für die Baugenehmigung braucht der Architekt einen "Lageplan zum Bauantrag". Dieser wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder Katasteramt erstellt. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, ob die örtlichen Grenzen mit den amtlichen Grenzen übereinstimmen. Danach kann der Architekt sicher planen.

schon viele Bauherren waren der Meinung, der Zaun und der Torpfosten waren schon immer da und sind meine Grenze. Bevor mit amtlichem Lageplan angefangen wird, ist eine Grenzfeststellungs-Vermessung durchführen zu lassen auf Grund der Kataster im Liegenschaftsamt. Dann können die Grenzsteine ggf. neu markiert werden, oft fehlen diese. dann siehst Du erst, was wirklich Dein Grundstück ist und bist entweder enttäuscht oder kannst Deinen Taun 2m in Richtung Nachbarn versetzen. ;-) Diese vermessung ist dann nötig und erspart späteren Ärger, wenn keine Grenzsteine mehr gefunden werden.

Ihr solltet auf alle Fälle eine Einmessung und Markierung der Grenzpunkte veranlassen, da sonst später Auseinandersetzungen unvermeidlich sind und das Gebäude leicht an falscher Stelle errichtet werden kann. So was passiert häufiger als man glaubt; ich habe schon erlebt, dass Häuser auf falschen Grundstücken gebaut wurden.

gäbe es hier einen Daumen nach unten, den hätte ich hier jetzt geklickt. Dass wir vermessen müssen solle und sogar möchten ist bereits aus der Frage abzulesen. Die Frage ist: "was und wann genau?" -schon klar, das Grundstück, was noch und ob gleich mit dem Grundstück zu vermessen oder schon vorher bzw. erst danach.

@jueser

Was außer den Grundstücksgrenzen wollt Ihr denn noch vermessen lassen? Was hat der Nachbar zuzustimmen, wenn ihr Euer Grundstück vermessen und markieren lassen wollt? Wenn Ihr einen Bauantrag stellt muss dem ein "amtlicher Lageplan" neueren Datums beigefügt werden; damit ist aber örtlich die Lage der Grenze nicht erkennbar.

Also egal mit welchem Daumen:

Vermessen lassen, Grundstücksgrenzen markieren lassen, "Amtlichen Lageplan zum Bauantrag" bestellen und dann Gebäude vom Architekten planen lassen!! Anders geht's nicht, auch nicht mit Daumen runter!!!!!"

@Seehausen

Genau so ist die Aussage richtig. > Grundstücksgrenzen markieren lassen, "Amtlichen Lageplan zum Bauantrag" bestellen und dann Gebäude vom Architekten planen lassen!!> .... der Vermmeser Muss aber "später" auch noch den Schnurgerüst ziehen und wenn das Gebäude steht es wieder vermessem um den Nachweis zu haben dass es dort errichtet wurde wo es eins mal genehmigt wurde.

Dem zur Folge bezieht sich die Aussage "Lasse alles vermessen wenn du baust" auf ein Fertighaus, denn da vermisst man das Grundstück und zieht gleich den Schnurgerüst. Das Haus ist ja zu dem Zeitpunkt bereits geplant.

@jueser

Ja, und nach Errichtung muss das Haus eingemessen werden. Diese Reihenfolge ist gesetzlich vorgeschrieben (Landesbauordnung und Vermessungsgesetz). Da man aber vorher z.B. wegen Grenzabstandsflächen genau wissen muss,. wo die Grundstücksgrenzen liegen, muss das Grundstück bereits vor dem Bauantrag genau vermessen sein. Das gilt für Fertighäuser genau so wie für Architektenhäuser.