Wann kann man in der Probezeit gekündigt werden?

2 Antworten

Waehrend der ersten 6 Monate besteht kein Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz (hat nichts mit einer eventuellen Probezeit zu tun). In dieser Zeit kann von beiden Seiten fristgemaess gekuendigt werden, ohne dass es eines Grundes bedarf.

Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt waehrend einer vereinbarten hoechstens sechsmonatigen Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Arbeitsvertraglich kann auch eine laengere Frist wirksam vereinbart werden, tarifvertraglich eine laengere oder auch eine kuerzere.

Probezeit ist für beide Seiten da sich kennenzulernen.

Während der vereinbarten Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB), soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Die Frist gilt für beide Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

alles andere ist wie immer Verhandlungssache (Aufhebungsvertrag)

... soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist.

Oder auch arbeitsvertraglich. Allerdings kann arbeitsvertraglich nur eine laengere als die gesetzliche Kuendigungsfrist wirksam vereinbart werden, tarifvertraglich hingegen sowohl eine laengere wie auch eine kuerzere.

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Das ist ja richtig, und es spricht auch nichts dagegen, aus dem Internet abzuschreiben/zu kopieren. Aber dann sollte man den Text (Dein mittlerer Absatz) aber auch als Zitat kennzeichnen und die Quelle benennen (z.B. https://www.afa-anwalt.de › probezeit). Das erspart auch möglichen Ärger wegen Urheberrechtsverletzung en, die einen User hier schon einmal Geld gekostet haben.

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