Wahlzettel richtig falten?

4 Antworten

Ja, man darf nicht sehen, was du gewählt hast. Aber da die Zettel meist vorgefaltet sind, muss man die einfach wieder so zusammenfalten.

Vielleicht hätte Laschet bei dem Kinder-Interview mit den Kids eher das Falten üben müssen.

hatte er nicht Zitronen gefalten?

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Hallo,

dies war sicherlich kein Versehen, sondern pure Absicht.

Armin Laschet hat gewusst, dass er gefilmt wird, wenn er den Stimmzettel in die Wahlurne wirft. Er hat den Wahlzettel absichtlich so gefaltet, damit alle sehen, dass er sich beziehungsweise die CDU gewählt hat. Somit wollte er wahrscheinlich noch ein bisschen unentschlossene Wähler beeinflussen. Seine Frau hat es ja ganz genauso gemacht.

Eigentlich ist es nicht erlaubt ist, dass man die Stimmabgabe sieht. Der Wahlvorstand hätte ihn zurückweisen und ihm einen neuen Stimmzettel geben müssen. Siehe: Offen erkennbar: Laschet-Stimmabgabe sorgt für Diskussionen - Radio Wuppertal

Er hat aber in seiner Heimatstadt Aachen gewählt und dort sind ja fast alle für ihn, da sie möchten, dass der Bundeskanzler aus Aachen kommt.

Aber eigentlich ist es egal. Wenn man ihm einen neuen Stimmzettel gegeben hätte, hätte er sich beziehungsweise die CDU sicherlich wiedergewählt.

Viel schlimmer finde ich, wie er sich verhalten hat, als er auf dem Weg zum Wahllokal war. Er wollte dabei mit den Bürgern ins Gespräch kommen beziehungsweise lustig sein. Jedoch hat es so gewirkt wie Mr. Bean oder Monty Python.

Alles Gute und eine schöne Zeit!

Laschet hat falsch gefaltet und seine Ehefrau ebenso - und es war erkennbar, daß sie CDU gewählt haben.

Ein Beispiel dafür, wer alles bei völliger Ahnungslosigkeit bei uns wählen darf - gelebte Demokratie.

Schlimmer noch....vielleicht sogar regieren darf

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Nicht auszudenken was er vielleicht alles unterschreiben würde,
wenn er so unbedacht mit Dokumenten umgeht.

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Nein, es ist nicht egal.

Zitat:

Bei der Urnenwahl muss der Wähler um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser

  • seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder
  • seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.

Genau das hat der Fragesteller doch schon geschrieben.

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@Marc

Nö, hat er nicht. Er stellt folgende Frage:

Dabei ist es doch egal wie man ihn faltet solange man die Kreuze nicht sieht, oder?
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@Crack

Richtig, was du in deiner Antwort schreibst, weiß der Fragesteller bereits.

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@Marc

In diesem Fall sieht man die Kreuze,
deshalb habe ich die offizielle Aussage dazu verlinkt.

Was genau triggert Dich hier, warum kritisiert Du eine inhaltlich korrekte Antwort?

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@Crack

Es wirkt auf mich, als würdest du dem Fragesteller widersprechen. Dabei bestätigst du ja, was er bereits geschrieben hat. Die Antwort finde ich deshalb verwirrend und erweckt den Anschein, als hättest du die Frage nicht komplett gelesen.

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@Marc

Ja, es ist egal, wie man den Stimmzettel faltet, solange man die Kreuze nicht sieht.

Inwiefern widerspricht diese Aussage denn meiner Antwort?

Vielleicht solltest Du nicht mir vorwerfen, ich hätte die Frage nicht komplett gelesen, sondern eher den Versuch starten, meine Antwort so zu nehmen, wie sie geschrieben wurde.

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@Crack

Ich werfe dir nichts vor. Selbstverständlich ich die Antwort inhaltlich korrekt.

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