Wäre das schon Fahrerflucht?
Hallo an Alle,
ich hatte die Tage "fast" einen Unfall und es kam in meinem Freundeskreis die Frage auf, ob das schon Fahrerflucht gewesen ist;
Ich bin mit dem Fahrrad die Straße lang gefahren. Kurz vor einer absolut nicht einsehbaren Kurve, kam mir ein Autofahrer entgegen. Er war viel zu schnell und ist dadurch in der Kurve auf meine Fahrbahn gekommen. Wir mussten beide eine Vollbremsung machen bzw. ich habe mich mit dem Fahrrad quer gestellt und bin dabei gestürzt.
Auch nach Vollbremsung und Ausweichen standen wir kaum einen Meter auseinander, also es war mehr als knapp.
Obwohl ich gestürzt bin, hat der Autofahrer mich nur kurz angestarrt und ist dann weiter gefahren. (er hat erst reagiert als ich ihm "A.rschloch" hinterher rief, aber dazu stehe ich auch).
Ich glaube aus moralischer Sicht sehen es die meisten so, dass er zumindest sich hätte entschuldigen und fragen müssen, ob es mir gut geht, aber wie ist das rein rechtlich?
Was wenn ich mich mehr verletzt hätte als ein paar Schürfwunden, wäre er dann Schuld bzw. wäre das Fahrerflucht?
Und was wäre, wenn er mich wegen der Beleidigung angezeigt hätte? Zählt der fast Unfall da als Provozieren?
10 Antworten
Es ist vollkommen unabhängig, ob dir was passiert ist oder nicht. Er hat sich als Beteiligter von einem Unfall entfernt, ohne die Aufnahme abzuwarten oder gar zu helfen. Das ist Fahrerflucht und endet im schlimmsten Fall mit dem zwischenzeitlichen Atmen gesiebter Luft. Realistisch geht er da mit einer empfindlichen Geldstrafe raus, und zwar vollkommen zurecht!
Ich stehe nicht auf Denunziantentum, aber das ist klar ein Fall, der angezeigt gehört. Denn das macht er wieder, auch wenn mal wirklich was passiert ist.
Ja das ist Fahrerflucht. Denn auch bei scheinbar kleinen Verletzungen oder nur Sturz muss er bleiben und den Schaden regeln.
Wenn was Passiert ist Sachbeschädigung,Verletzung dann ist es Fahrerflucht.
Es ist doch was passiert, Schürfwunden sind eine Verletzung.
Das ist eine eindeutige Fahrerflucht, wenn du sein Fehlverhalten beweisen kannst. Und das A.schloch war ne "Handlung im Affekt".
Eine Unfallflucht kann nur vorliegen, wenn es zu einem schädigen Ereignis gekommen ist. Ist das Fahrrad unbeschädigt und der Fahrradfahrer unverletzt geblieben, kann eine Unfallflucht gemäß § 142 StGB nicht vorliegen. Trotzdem hätte der Pkw Fahrer sich nach dem Befinden des Radfahrers und Zustand des Fahrrades erkundigen sollen. Für dieses Fehlverhalten gibt es allerdings keine strafrechtliche Sanktion. Die Beleidigung hingegen ist erfüllt, sollte ein Strafantrag gestellt werden kommt § 185 StGB zu tragen. Da der Pkw Fahrer sich moralisch nicht richtig verhalten hat, wird er sicherlich darauf verzichten.
Doch, das ist ganz klar Unfallflucht: Ein Radfahrer ist gestürzt und hat offenbar auch Verletzungen davongetragen (wenn auch "nur" Schürfwunden). Ob es andere, schwerere Velretzungen gegeben hat kann der Autofahrer nicht wissen, dazu müsste er (mindestens!) mit dem Radfahrer gesprochen haben. Also hat er die Feststellung seiner Personalien zugunsten des Geschädigten nicht ermöglicht, womit eine Unfallflucht vorliegt. Dass die Schäden nur geringer Art waren ist dafür unerheblich, zumal der Verursacher das nicht wissen konnte.