Wäre das nicht eine schöne Flagge für Deutschland ab der nächsten Bundestagswahl?
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
4 Antworten

Es ist bereits in der Verfassung festgelegt, welche Fahne die Bundesrepublik führt. Eine Änderung der Verfassung erfordert eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Wirf mal einen Blick in Artikel 22 Abs. 2 Grundgesetz, dort steht:
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
und anschließend in Artikel 79 GG.

Stimmt, und wie man die Verfassung ändern kann, steht in Artikel 79 GG. Dass man das tun wird, um eine völlig neue Fahne, für die es zudem kein Vorbild in der deutsche Geschichte gibt, einzuführen, halte ich für ausgeschlossen.

Nein. Denn erstens ist diese Flagge bereits "vergeben", nämlich an Tansania und zweitens haben wir eine.


Jetzt auch noch bei Jamaika klauen?
Ich meine, man sollte endlich die "Raubkunst" zurückerstatten!
Die Österreicher wollen doch die Haydn-Hymne und die Kaiserfarben gar nicht mehr zurück - Glück gehabt!

🦈
Wäre das nicht eine schöne Flagge für Deutschland ab der nächsten Bundestagswahl?
Schwarz - Rot - Gold!
Gesetze kann man ändern.