Während Urlaub zur Arbeit gerufen?

10 Antworten

Ich kann ja schlecht von heute auf morgen abreisen

Doch, rein theoretisch kannst du das. dein Arbeitgeber sollte für alle dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Allerdings ist die Frage, ob du das auch willst.

generell gilt: Haben Arbeitgeber den Urlaub genehmigt, ist dieser unwiderruflich. Dies gilt allerdings auch umgekehrt: Ein einmal festgelegter Urlaub ist auch nicht durch den Mitarbeiter rückgängig zu machen. Nachträgliche Änderungen sind nur möglich, wenn beide Parteien das vereinbaren. Hintergrund ist, dass mit der unwiderruflichen Freistellung der Arbeitnehmer in die Lage versetzt wird, seinen Urlaub uneingeschränkt nutzen zu können. Demzufolge muss ein Mitarbeiter seinem Chef auch nicht die Urlaubsanschrift mitteilen.
Treten im Nachhinein aber betriebliche Interessen auf, die so wichtig für das Unternehmen sind, dass der Arbeitgeber den Urlaub rückgängig machen möchte, muss der Mitarbeiter einer Aufhebung zustimmen. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig bestimmen, dass sein Mitarbeiter nun doch keinen Urlaub nehmen darf. Wenn der Arbeitnehmer also nicht mitspielt, müsste der Chef sogar eine einstweilige Verfügung erwirken.

Quelle: https://www.zeit.de/karriere/2009-09/arbeitsrecht-

Doch, rein theoretisch kannst du das.

Eben - nur "rein theoretisch"!

Die deutschen Arbeitsgerichte haben bisher in keinem Fall so entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt gewesen wäre, einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurück zu beordern.

Ein solcher Fall sein nur theoretisch denkbar, wenn der Betrieb ohne die vorzeitige Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub tatsächlich und akut in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre.

Du mußt doch nicht selbst kündigen. Wenn dann würde dein AG wegen der Weigerung dir kündigen und vom Arbeitsgericht eine heftige Abfuhr erteilt bekommen.
Schreibe einfach zurück, ob ihnen entfallen ist, dass du dich im Urlaub befindest und nicht mal eben anreisen kannst. Und dann das Handy einfach auschalten.

Du bleibst wo Du bist.

Der Urlaub wurde Dir genehmigt und Rückrufe können nur in absoluten Ausnahmen gemacht werden.

Da muss Dein AG aber nachweisen, dass ohne Deine Anwesenheit z.B. der Betrieb pleite geht, Arbeitsplätze verloren gehen, Aufträge nicht erteilt werden......

Außerdem muss er dann für Deine Kosten aufkommen.

Dein AG wird Dich wohl nicht kündigen, wenn Du morgen nicht zur Arbeit gehst. Wenn Du nicht gerade in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest und schon länger im Betrieb bist, kannst Du Kündigungsschutzklage einreichen.

Schönen Urlaub.

Da es sich um zugesicherten Urlaub handelt muss schon ein wichtiger unternehmensbedrohender Grund vorliegen welcher dich auf der Arbeit unabdingbar macht.

Ich bin mir sicher dass er das rechtlich nicht erzwingen darf.

Wenn es jedoch dringend ist, bin ich der Meinung dass dir deine Firma die ganzen Kosten erstatten muss.