Vorteile bei einer Abtreibung?

16 Antworten

naja ich denke du mußt da nicht nach Pro Argumenten suchen sondern lediglich entscheiden ob du ein Kind haben möchtest oder nicht. Wenn du zu dem Schluss gekommen bist das du keines möchtest, bleibt noch die Entscheidung das Kind wegzugeben oder abzutreiben.

Mannimanaste  18.09.2009, 03:00

Diese Entscheidung, ob man ein Kind haben will, oder nicht, sollte vor der Zeugung getroffen werden. Wenn man sie erst nachher trifft, sollte man das Kind nicht dafür töten, dass man es sich zu spät überlegt hat, sondern es zur Adoption frei geben, oder seine Entscheidung noch mal überdenken.

Viele Grüße, Martin

also - du bist selber noch ein kind - kosten - schule oder ausbildung leidet drunter - schwangerschaftsstreifen und dick - zu wenig erfahrung -weniger zeit für sich - ne menge stress und die schwangerschaft insgesamt is sehr anstreng - noch ne menge mehr

fenrir95  20.02.2011, 04:12

achja und dann tötest du dein kind

Da gibt es ja schon wieder die haarsträubensten Diskussionen und Argumente... (siehe @Wolpertinger)

Wenn Dich das Thema interessiert, dann lade ich Dich ein (und natürlich alle anderen Interessierten auch), mal meine vor kurzem fertiggestellte Abtreibungsseite auf meiner HP anzusehen:

http://www.jenseits-von-allem.de/abtreibung.htm

Auf dieser Seite versuche ich das für und wieder zu beleuchten ohne zu verurteilen, und auch Trost für Frauen anzubieten, die schon abgetrieben haben, und schlecht damit fertig werden.

Viele Grüße, Martin

Ich sehe keine Pro-Argumente. Weder für das Kind (natürlich nicht!) noch für die Mutter. Denn ich habe jetzt schon mehrmals gehört, dass mit einem Schwangerschaftsabbruch nicht einfach alles vorbei ist...vieleMütter verkraften es nicht, können schwere psychische Schäden zurückbehalten. Außerdem bin ich Christ und glaube, dass nur Gott das Recht hat, Leben zu nehmen und dass er auch schon für die ungeborenen Kinder Pläne hat. Zusätzlich wird dem Kind dabei die Zukunft, die Aussicht auf ein Leben genommen. In einer Dokumentation über Abtreibung sah ich, dass das Kind manchmal (oder immer) auch Schmerzen erleidet und die Abtreibung unter Umständen (oder vielleicht auch in jedem Fall) sehr brutal ist...manchmal wird mit einem Werkzeug der Kopf zerquetscht. Also macht man sich ja durch den Schwangerschaftsabbruch auch schuldig, was ebenfalls ein Nachteil ist.

kleine99  18.03.2010, 20:41

kopf zerquetscht? bei einem ding das noch nicht mal ausgebildete arm und beinanlagen hat, das ist echt ein guter witz lol

Aviana  12.02.2011, 02:06
@kleine99

kopf zerquetscht? - Kommentar von DahoamisDahoam am 3. Februar 2011 02:00
>Ich habe sebst 3 Jahre in einer Praxis gearbeitet, in der Abtreibungen vorgenommen wurden (bis zur 12 Woche). Was Du schreibst, stimmt so nicht. Es stimmt nicht, dass die Absaugkanüle reicht um einen Fötus abzusaugen. Der Kopf ist zu dick. Ich weiß das so genau, weil ich mir die Mühe gemacht habe und mal schauen wollte, wie sowas aussieht. Mein Chef hat zu den Frauen immer gesagt: "Das ist ja noch nichts. Das sind nur ein paar Zellen". Als ich die Zellen dann aber immer ins Klo geschüttet habe, hat es mich dann doch immer gewundert, dass bei dem ganzen Schmodder auch größere Stückchen drin waren. Durch das ganze Blut (und in dem Behälter war auch vor der OP immer Wasser drin) konnte man da aber nie so genau was erkenne. Also hab ich mir ein Sieb geholt und das ganze durch ein Sieb geschüttet. Und siehe da. Lauter Einzelteile. Ein Bein mit Fuß, ein Arm mit Hand, ein kleiner Oberkörper aber einen Kopf habe ich nie gefunden.
Den Film "Der stumme Schrei" haben wir in der Berufsschule für Arzthelferinnen geschaut. Ob Du es nun glaubst oder nicht. Die, die wollten durften das Klassenzimmer verlassen. Da ich aber ja damit zu tun hatte, wollte ich es natürlich sehen.
http://www.gutefrage.net/frage/suche-film-ueber-abtreibung#reportcomment9784532

Keine. Das Recht auf Leben ist das elementarste aller Menschenrechte. Wem das verweigert wird, dem nützen alle andern Rechte nichts.

Die Grundrechte, Artikel 2:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Das steht nicht, das Ungeborene ausgenommen wären!

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html