Ist das Vortäuschen eines schweren Autounfalls strafbar?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
"§ 145
Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder

2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html

Das könnte unter Umständen zutreffen.

Ja super passt perfekt :)

Vermutlich über Umweg: denn der Anrufer handelte ja wirklich im besten Wissen und Gewissen, aber der tolle Kumpel hat den Unfall vorgespielt und somit im Endeffekt den Fehlalarm verursacht.

Hoffentlich trifft das zu!

Ja das hoffe ich auch mal :)

Das geht mit Sicherheit zum Staatsanwalt - und dieser wird prüfen, ob hier möglicherweise ein Straftatbestand (Vortäuschung einer Straftat) vorliegt.

Sollte dieser Straftatbestand gerechtfertigt sein, kann eine Verurteilung mit Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Haft erfolgen. Im Zusammenhang mit Auto / Verkehr kann zusätzlich die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zusätzlich sind einige Punkte in Flensburg sicher (5 Punkte, wenn ich richtig informiert bin).

Mit Sicherheit wird er auch die Kosten für diesen Einsatz übernehmen müssen.

Dir selbst wird nichts passieren.

Welche Straftat hat er hier den vorgetäuscht?

@TheGrow
    vort äuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, 
@X13lackhawkdown § 145 STGB
Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

Wegen vortäuschen eines Verkehrsunfalles mit Personenschaden, beim Personenschaden handelt sich es immer um eine Körperverletzung was ein Straftat bestand ist. Dies vorzutäuschen ist auch eine Straftat.

Kann gut sein das er sich dafür auch vor einen Richter rechtfertigen muss, die Kosten für das ganze Drumherum muss er auch tragen und zahlen. Bearbeitungsgebühren, Polizeigebühren etc. Was nicht ganz billig wird.

Ich finde das auch keine gute Sache die er da gemacht hat, ist genau wie die Anrufe bei der Feuerwehr das es brennen würde... Geht gar nicht.

Die Ermittlungskosten der Polizei wird er sicherlich bezahlen müssen -und das ist auch gut so. Er kann nicht vom Steuerzahler erwarten, dass dieser seine Lügengeschichten finanziert. Ich hoffe, dass dein Freund (oder bist du es selbst???) eine sehr hohe Rechnung bekommt. Mit schweren Unfällen/Krankheit und solchen absurden Lügen spielt man nicht herum. Dümmer geht es wirklich nicht und das muß bestraft werden!

Nein bin ich nicht selbst :) Das ist verantwortungslos. Das war ich nicht selber

Würde mich auch mal interessieren. Ich denke er wird für den Einsatz aufkommen müssen, der dadurch entstand.

Könnte sein. Aber das war ja nicht seine Absicht - vielleicht kommt er da noch heraus.

Die eigentliche Lügerei gegenüber seiner Freundin ist bestenfalls kindisch, aber nicht strafbar.

@Allyluna

Das ist der Polizei aber egal! Er hats ja vorgetäuscht und das dann jemand Polizei usw ruft ist ja automatisch das Ereignis was daraus folgt.

@Allyluna

Aber das war ja nicht seine Absicht

Das ist doch egal. Wer falsche Tatsachen vortäuscht muss auch für die Konsequenzen und Folgen aufkommen und damit rechnen.

@Allyluna

Vorsätzlich ausgelöste Ermittlungen durch Vortäuschung falscher Tatsachen kann und wird nicht der Steuerzahler bezahlen und das ist auch richtig.