Vorschriften Kellertreppe absichern?

1 Antwort

DIN 18065 "Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße" (weka.de)

DIN Vorschriften

sowie jeweilige Landesbauordnung

... für das Fernhalten der Kinder von (bekannten) Gefahrenquellen sind im Übrigen die Eltern zuständig ...

Das ich mein Kind von der Treppe fernhalte ist klar. Wie gut das bei zwei Kindern 100%ig immer klappt weiß jeder der selbst Kinder hat.

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@DaBaSa

es ist und bleibt die Aufgabe der Eltern (!) Gefahrenquelle ist bekannt ...

das die Treppe zu sichern ist, ist eine komplett andere Baustelle ....

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@frodobeutlin100

Natürlich lassen wir unsere Kinder nicht unbeaufsichtigt aber das war auch nicht die Frage sondern die nach den Vorschriften für die Treppe. Die ungewünschten Ratschläge mit indirekten Vorwürfen können sie sich sparen. Haben wohl selbst keine Kinder sonst würden sie nicht so klug daher reden.

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@DaBaSa

hast Du den Rest gelesen?

wende Dich damit an Deinen Vermieter ...

der Verweis auf Deine Kinder ist im Übrigen völlig überflüssig ....

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@frodobeutlin100

Du verweist zweimal auf meine Kinder und sagst dann zu mir der Verweis auf meine Kinder sei völlig überflüssig. Muss man erstmal drauf kommen.

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