Vorsätzliche Körperverletzung Autounfall..?
Hallo liebe Community,
Ich hatte in der Nacht vom 31. Zum 1. November einen Autounfall auf der Autobahn. Ich bin mit knapp 200kmh in jemanden reingefahren.
Ich versuche es etwas zu schildern: Ich fuhr auf einer 4 spurigen Autobahn, es war 2:05 - 2:10 Uhr nachts. Etwas geregnet und leicht schlechte Sicht.
Beide rechten Fahrstreifen sind komplett frei (bis auf 1 - 2 LKWs um die Uhrzeit).
Ich sehe vorne ein Auto mit einem kaputten Licht (linke Seite) und bin auf die 4. Spur gewechselt (ganz links um zu überholen).. plötzlich piepst mein Auto (A Klasse von Mercedes BJ. 2019) - in dem Moment dachte ich mir wieso piepst er? Ich schaute 1sek aufs Bordcomputer und krachte genau in dem Moment ein. Von dem Aufprall schlug ich nach links an die Wand und überschlug mich komplett nach rechts zum Seitenstreifen und landete Gottseidank grad aus, also nicht Kopfüber.
Zu aller erst, dank ich meinen Schutzengel das ich nichts großes habe, der Schicksal hat mich in dem Moment gerettet, dass Auto in dem ich saß auch
Nun: kam gestern aus dem Krankenhaus, bis auf Prellungen an der Brustwirbelsäure, Knieprellung und rechte Hand (Haut aufgerissen) habe ich nicht, was eben ein Wunder ist..
Ich finde es echt lächerlich mir sowas zu unterjubeln, und das nach nicht mal 3 Tagen mir so ein Brief kommt, als hätten die gewollt eine Anzeige erstattet und jucken deren aktuelle Gesundheit nicht und geiern direkt auf Schmerzensgeld.
Soviel ich weiss herrscht in Deutschland ein rechtsfahrgebot, was ich garantiert in dem Brief auch angeben werde und das mit dem kaputten Licht, dunkles Auto, regnerisches Wetter - schlecht sehen konnte das Auto auch.
Was kann ich aber sonst noch machen? Ich weiß das man ab 130 km/h immer eine Teilschuld hat..
Habe jedoch selber kein Geld für ein guten Anwalt..habe aufjedenfall erfahren das es 4 - 5 Personen im Auto waren, alles Jungs; alles Italiener die kein Deutsch können.
Danke fürs Lesen und ggf helfen!
21 Antworten

Also mal ganz langsam:
- Du fuhrst mit 200 km/h nachts bei schlechtem Wetter und entsprechend schlechter bzw. eingeschränkter Sicht
- Du willst ein Farzeug überholen, welches du als von hinten Heranfahrender ggfs. fälschlicherweise auf der zweitlinken Spur verortetest
- Du fährst ungebremst (!) trotz Kolllisionsalarm des Bordcomputers auf das vor dir fahrende Fahrzeg auf, verlierst die Kontrolle und überschlägst dich
Und da wunderst du dich ernsthaft, dass die Geschädigten (deren Nationalität nun völlig irrelevant ist) hier unverzüglich Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung gestellt haben? Mal ganz abgesehen davon, dass es ausgesprochen vielsagend ist, dass du deren Gesundheitszustand mit keinem Wort für erwähnenswert zu halten scheinst, soltest du dir langsam mal darüber im Klaren sein, welchen Vorhaltungen und Anklagen du dich noch gegenübersehen wirst:
- Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung in Verbindung mit nichtangepasster Geschwindigkeit
- Bußgeld wegen Auffahrunfalls mit nicht angepasster Geschwindigkeit € 145.-- und 1 Punkt
- evtl. zudem Bußgeld wegen des Benutzens des BC bei der Fahrt (gemäß eigenem Text), "Sie benutzten als Führer eines Kraftfahrzeugs ein elektronisches Gerät, welches der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise"; Bußgeld € 200.--, 2 Punkte und ggfs. 1 Monat FV.
- Zivilrechtlich Klage wegen Körperverletzung (Sache deiner KFZ-Haftpflicht)
- Beschränkte Schadensregulierung seitens der Versicherung aufgrund der Art und Weise, wie der Unfall verursacht wurde
- vermutlich nicht nur Teilschuld, sondern 80/20 oder 90/10 Split.
Du benötigst unverzüglich einen Anwalt.
Edit: Im Kommentar gelesen, dass es sich um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die STA handelt. Das ist bei Unfällen mit Personenschaden üblich. Die Anzeige der Geschädigten kommt sicher zusätzlich noch, weil zivilrechtlich notwendig.

Teilschuld?
Gem. § 3 Abs. 1 StVO hättest Du nur so schnell fahren dürfen, als es Dir möglich gewesen wäre, innerhalb der Strecke anzuhalten, die Dein Lichtkegel erfasst. Damit hast Du die max. zulässige Geschwindigkeit mal locker um 100% überschritten. Das stellt nicht nur eine fahrlässige Körperverletzung in ggf. fünf Fällen dar, sondern auch eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs mit der Folge, dass Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen wäre.

Zuerst verstehe ich deinen Nachtrag nicht. Was hat es damit auf Sich, das in dem anderen Auto Italiener saßen die kein Deutsch können? Es saßen Menschen in einem Auto und dieses Auto hast du mit deinen 200kmH gerammt.
Zu den Fakten
StVO
§ 3 Abs.1 : Du hast dich den Wetterbedingungen anzupassen und so zu fahren, das du dein Auto immer unter Kontrolle hast.
Du schreibst die Sicht war nicht gut und es hat geregnet.
200kmH bei diesen Wetterverhältnissen?
Allein aus diesen einen Paragraphen kann dir ein Anwalt einen Strick drehen. Ob es sich dann um Fahrlässige oder Vorsätzliche Körperverletzung handelt, muss das Gericht entscheiden.
Aber hättest du mich so gerammt, würde ich, sobald ich bei Bewusstsein bin, ebenfalls Strafanzeige stellen.


Vorsatz ist nicht erkennbar. Wenn dann Fahrlässigkeit - bei den Witterungsverhältnissen mit 200km/h zu fahren ist aus vielerlei Richtung betrachtet jenseits von vernünftig.
Ein Anwalt sollte hier in jedem Fall hinzugezogen werden.

200km/ und eine Sekunde auf den BC geschaut = 55,56m blindflug bei Nässe und Dunkelheit - das ist keine angepasste Geschwindigkeit …
und wie du richtig festgestellt hast : >130 gibt auf jeden Fall ne teilschuld, die in deinem Fall auch sehr hoch ausfallen wird
und deshalb haben die dich angezeigt
und wenn du kein Geld für nen Anwalt hast, wird das OHNE den mit Sicherheit nicht billiger
davon ab: das Schmerzensgeld zahlt deine Haftpflicht, aber das Bußgeld - das zahlst du!
… und natürlich anteilig die Reparatur an deinem Auto, wenn du keine Vollkasko hast - und selbst dann zahlst du die SB und die deutlich teureren Beiträge in den nächsten Jahren
Hier gilt sogar § 3 Abs. 1 S. 4 StVO. FS hätte innerhalb der Strecke anhalten können müssen, die sein Lichtkegel erfasst. damit dürfte FS die max. zulässige Geschwindigkeit um 100% überschritten haben. M.E. erfüllt das auch den Straftatbestand der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen.