Vormundschaft beim Amtsgericht bestellen! Wie geht das?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Betreuung anregen kannst du beim Amtsgericht (persönlich vorsprechen). Ein Richter wird dann gemeinsam mit der Betreuungsbehörde prüfen, ob die Vorraussetzungen für eine Betreuung vorliegen (Paragraph 1896 BGB) und wer Betreuer werden soll. Das ist keine Entmündigung.

Danke!

Am Wichtigsten ist ja eigentlich die Frage: Ist deine Tante tatsächlich nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden? Denn nur dann kannst du einen Antrag auf Vormundschaft stellen. Das sollte eigentlich der letzte Weg sein!

Nur weil ein älterer Mensch unbequem wird, sollte er nicht entmündigt werden!

Das hat nichts mit entmündigen zu tun, das dient der Gesundheit meiner Eltern, die können selber nicht mehr.

@Baerli17

Ja, dass stimmt schon, sorry!

Aber es ist halt auch bekannt, dass in vielen Fällen völlig überforderte Betreuer das Interesse des Betreuten nicht umsetzen konnten, weil sie gar keine Ahnung von ihrer ihnen vorschnell übertragenen Verantwortung in der Praxis hatten. Oftmals werden Stundensätze berechnet, für Leistungen, die gar nicht entstanden sind. Am Besten wäre es natürlich, wenn eine, der Seniorin vertraute Person aus ihrer Umgebung, die Betreuung übernehmen würde! Das wäre ja auch im Sinn der Angehörigen, weil sie wüßten, dass es der Tante gut geht und nicht nur an irgendwelche abrechenbare Leistungen gedacht wird!