Vorladung weitere Arten des Warenkreditbetruges, was soll ich getan haben?

3 Antworten

ich gehe mal davon aus, dass du irgendwas, was du auf kredit erworben hast, vor ablauf des Kredites verkauft hast.

gemäß den entsprechenden agb darfst du das nicht. es steht nämlich fast überall drin "die ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung unser eigentum"

sollte dem also so sein, dann hast du etwas verbotenes getan. man unterstellt dir hier also, du hättest die ware mit dem vorsatz gekauft, sie vor ablauf der fianzierung weiter zu verkaufen. und das ist eben ein sogenannter warenkreditbetrug...

lg, Anna

du wirst weitere informationen nur von der zuständigen behörde erhalten können! ergo musst du wohl der vorladung folge leisten. du kannst dort aber sagen, dass du nicht spontan aussagen dazu machen willst ...

Hallo.

Was dir nun genau vorgewurfen wird kann ich dir nicht sagen aber ich kann dir raten, sich bis zum Vorladungstermin zu gedulden und dort wirst du dann die entsprechenden Umstände erfahren.

Liebe Grüße FD