Vorladung bei der Polizei wegen Verstoß gegen Betäubungsmittel

13 Antworten

Laß Dir das nicht anhängen. Erzähle der Polizei wahrheitsgemäß wie das abgelaufen ist.

Quatsch da bekommt er sofort einen btmg Eintrag.

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@Bluemagic90

Dank des Cannabis-Beschlusses ist es recht wahrscheinlich, dass kein Eintrag erfolgt. Wenn er allerdings bei der Aussage rumlügt, macht er sich erst recht strafbar.

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Unter anderem der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar. Dabei wird der Besitz streng zivilrechtsakzessorisch auslegt. Besitzer des Betäubungsmittels war hier dein Freund, du hast nur gebaut und warst somit seinen Weisungen unterworfen. Das nennt man Besitzdienerschaft, Besitzer im Sinne des BGB ist dann nur dein Freund und nicht du. Du hast somit kein Betäubungsmittel besessen und bist straffrei.

Ignoriere die Beiträge von wegen Lügen etc. Geh dahin und sag wie es war und fertig - kann mir nicht vorstellen, dass das bauen illegal ist. Es war ja immerhin nicht in deinem Besitz - somit hast du es weder gedealt noch weitergegeben. In dem Alter sollte schon mehr Hausverstand da sein.

Das kommt darauf an, was die beiden Anderen behaupten werden. Wenn die Beiden Mist erzählen, hat Deine Aussage einen schweren Stand gegenüber der Mehrheit. Dann müsste erwogen werden, welche Aussage dann am glaubwürdigsten erscheint. Momentan im Raum steht für alle Beteiligten zunächst mal unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und ggf. unerlaubte Weitergabe von Tabakwaren / BTM an Minderjährige. Wenn das gefundene BTM nur eine sehr geringe Menge von max. ein paar Gramm entsprach, so besteht je nach Bundesland zumindest die Chance auf Einstellung dieses Verfahrens. Hier kann es nach möglichem Jugendstrafrecht dann entweder eine Ermahnung oder geringe Auflage von Sozialstunden kommen. Mit viel Glück auch eine komplett sanktionslose Einstellung, dann aber mit Vorvermerk im Erziehungsregister oder der Polizeiakte...dann wird es beim 2. Mal etwas härter. Was mit dem beteiligten 15-jährigen ist, kann ich Dir leider nicht genau sagen. Aber nach möglichem Jugendstrafrecht sehe ich hier auch höchstens ein paar Sozialstunden bei Schuldzuweisung. Nun musst Du selber wissen, ob Du Dich wahrheitsgemäss zur Sache einlässt, oder jegliche Aussage als Beschuldigter verweigerst. Als Beschuldigter darfst Du komplett schweigen, als Zeuge musst Du wahrheitsgemäss aussagen. Hier darfst Du nur zu Fragen schweigen, bei deren wahrheitsgemässer Beantwortung Du Dich selbst belasten würdest. Ich würde sagen : Augen zu und durch, denn Ihr habt gemeinschaftlich Mist gebaut. Nun steht auch dazu😉

Das ist doch mal eine umfassende Analyse der Faktoren ;-) Es ist in der Tat interessant, was diese beiden "Freunde" von dir dazu sagen.

Was sagen die denn, Teddy?

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@thinkling

Zumal die Hauptschuld die Person treffen wird, die das BTM mitgebracht hat. Für die anderen Beiden wäre es dann höchstens noch ( versuchter ) unerlaubter Konsum von BTM. Bleibt halt nur noch fraglich, wie die beiden Älteren zur Beteiligung des Minderjährigen in Ihrer Aufsichtpflicht / Verantwortung da bewertet werden.

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@thinkling

Also so weit ich weiß sagen beide die Wahrheit bzw der eine hat schon die Wahrheit gesagt weil ich nach seinem Termin (der minderjährige) hab ich ein Brief bekommen. & es waren maximal nur 1 Gramm soweit ich weiß

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Da bei dir keine BTM gefunden wurden, wird gegen dich auch kein Verfahren eröffnet, das eingestellt werden könnte.

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