Vorladung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg?

7 Antworten

ich würde nicht hin gehen. als beschuldigter hast du immer das recht zu schweigen. nimm es in anspruch!

sofort zu einem anwalt rennen würde ich auch nicht. das kannst du immer noch tun, wenn mal was "richtiges" kommt.

Du gehst nicht zur Vorladung von der Polizei (musst du auch nicht) sondern nimmst dir einen Anwalt und regelst mit dem alles. Du kannst dich bei der Vorladung als Beschuldigter höchstens selber noch mehr in den Dreck reiten. 

Wenn du es verkaggst wirst du angeklagt und musst zu Gericht, was mehr Geld, Tränen und Leiden kostet als ein kostenloses Beratungsgespräch mit nem Anwalt^^

So ist es, manchmal ist es besser den Mund zu halten und den Anwalt reden zu lassen.

Da du dir keiner Schuld bewusst bist, kann hier auch kein anderer sagen, worauf die Ermittlungen zielen. Anders als die anderen, die hier immer sofort nach einem Anwalt schreien, würde ich mir vielleicht vom Beamten erst mal anhören, was gegen dich vorgebracht wird. Dann kannst du immer noch die Aussage vor Ort verweigern und später dein Geld für einen Anwalt rauswerfen. Eine Aussageverweigerung als Beschuldigter ist immer dein gutes Recht und es kann dir kein Strick daraus gedreht werden.

Einige Vorwürfe können schon bei so einer Vorladung geklärt werden. Vielleicht wurde über deine Handynummer etwas recherchiert bzw. Drogengeschäfte abgewickelt. Vielleicht gabs nur nen Zahlendreher. Das kann hier keiner wissen. Aber mach wie du denkst bzw. wie dir geraten wird.

Dem schließe ich mich an.

Einen Anwalt zu bemühen, ohne zu wissen, was überhaupt los ist, finde ich sinnfrei.

Genauso sinnfrei ist es übrigens, das Internet nach Antworten zu durchsuchen. Antworten worauf? Das Internet hat schließlich auch keine Ahnung, was los ist.

Keine Sorge, sie müssen beweisen, dass DU BTM besessen und erworben hast, nicht umgekehrt.

Zu einer Vorladung musst du nicht erscheinen, da kannst du deine Zeit auch besser nutzen. Interessant wäre es zu erfahren welche BTM du angeblich in Besitz gehabt haben sollst?!

Fazit: Auch wenn das jetzt unangenehm für dich ist, wird dir dennoch nichts passieren. :)

Danke für die Aufmunterung :)
Ich habe viel gelesen die Nacht über solche Vorladungen. Bei allen Beschuldigten wo die einen wirklich konkreten Verdacht hatten, stand immer mit drinnen was für ein BTM es war usw. Bei mir halt nix

@andrexxbln

Verstehe, dann brauchst du dir ja echt keine Sorgen machen :)

WTF?!? Der Konsum ist nicht strafbar, also selbst wenn du was mal genommen hättest (nicht legale Drogen wie Alk, Nikotin, etc., sondern halt illegale) isses nicht strafbar.