Von gefährlichem Hund bedroht - Polizei wimmelt einen ab?
Hey, mich würde eure Meinung man interessieren um zu sehen ob ich in der Sache überreagiere:
Ich wurde eben beim Gassi gehen im Wald von einem Mann mit einem freilaufenden Dobermann bedroht.
Mein Hund (klein und angeleint) ist auf den Dobermann zugelaufen, worauf dieser Zähne fletschend auf mich zugerast ist. Ich bin zurück gewichen und habe meinen Hund weggezogen. Daraufhin wurde von dem Besitzer des Dobermanns angemotzt, dass ich mein Handy weglegen soll wenn ich Gassi gehe (habe telefoniert).
Die Diskussion ist dann hitziger geworden, da ich erwidert hab dass es ja wohl sinnvoller wäre wenn er seinen Hund in den Griff bekommen würde.
Er ist abgestiegen und hat sich vor mir aufgebaut mit der Drohung dass er seinen immer noch Zähne fletschenden Hund auf mich loslassen würde.
Die Situation wurde dann zum Glück von dazukommenden Passanten entschärft.
Ich habe darauf bei der Polizei angerufen und die Sache gemeldet wobei der Beamte mir quasi gesagt hat dass ich mich nicht aufregen soll und das halt nun mal vorkommt.
Später bin ich zur Polizeiwache gefahren weil ich das so nicht akzeptieren konnte. Dort wartete eine andere Frau bereits seit 40min während man die Polizisten beim Kaffee trinken beobachten konnte. Ich bin dann heim gefahren.
Was meint ihr dazu? Reagiere ich wirklich über?
5 Antworten
Nein,ich hätte da auch die polizei gerufen
mit der Drohung dass er seinen immer noch Zähne fletschenden Hund auf mich loslassen würde.
Einen Menschen bedroht mit der Begehung einer gegen ihn gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit ist nach § 241 StGB strafrechtlich relevant.
Das Problem ist hier den Täter zu finden. Die Polizei wird da nicht viel machen können, diesen zu ermitteln (Bei Interesse kann ich dazu gerne weiteres posten).
Der Dobermann ist im übrigen unschuldig, der Dumme Teil ist am anderen Ende der Leine gewesen.
Ich habe darauf bei der Polizei angerufen und die Sache gemeldet
...
Später bin ich zur Polizeiwache gefahren
Das kann man sich beides sparen. Anrufen nur die 110 in akuten Notfällen.
Die Polizei ist dank unserer Politiker chronisch unterbesetzt. Anzeigen macht man besser textlich, sofern vorhanden über die Online Wache. Alternativ schriftlich bei der Staatsanwaltschaft.
Dort wartete eine andere Frau bereits seit 40min während man die Polizisten beim Kaffee trinken beobachten konnte.
Auch Polizisten haben Rechte, z.B. auf Pausen.
Eventuell haben sie auch keine Pausen gemacht, sondern während Dienstlicher Besprechung Kaffee getrunken weil für richtige Pausen noch keine Zeit war?
Er ist abgestiegen und hat sich vor mir aufgebaut mit der Drohung dass er seinen immer noch Zähne fletschenden Hund auf mich loslassen würde.
Um eine Bedrohung, Nötigung handelt es sich trotzdem.
ch habe darauf bei der Polizei angerufen und die Sache gemeldet wobei der Beamte mir quasi gesagt hat dass ich mich nicht aufregen soll und das halt nun mal vorkommt.
Hierbei könnte es sich um Strafvereitelung im Amt handeln.
Die Situation wurde dann zum Glück von dazukommenden Passanten entschärft.
Die Personalien wären für eine etwaige Einvernahme als Zeugen gut.
Was meint ihr dazu? Reagiere ich wirklich über?
Auch wenn es nicht in allen Kommunen so erlassen wurde, haben Hunde die nicht folgen an der Leine zu gehen, insbesondere und doppelt Hunde die als Listenhund geführt werden.
Wozu wird da genötigt?
Keine Straftat, keine Vereitelung.
Bei diesem Vorgang müsste die Polizei täglich tausende Einsätze wegen solchen Theaters fahren. Nicht denkbar.
Sorry; ja du reagierst über!
Das ist einfach ein typisches "Gefecht" zwischen 2 Hundehaltern. Was soll daran bitte jetzt kriminell sein? Wie würdest du als Richter den Bösewicht bestrafen? Du warst definitiv abgelenkt und was für einen tollkühnen Hund hast du, der sich mit einem Dobermann anlegt?!
Bei der Polizei gibt es weiterhin Zuständigkeiten und Aufgaben. Der Beamte, der Kaffee getrunken hat, war wohl nicht für die Anzeigenaufnahme zuständig.
Nein, tuts du nicht. Du gibst nicht klein und hast vernünftig gehandelt. Bei so nem Hund wär ich auch Stinksauer geworden. Und dann der Halter. Unmögliches Verhalten von Polizei und Halter.
Ich würde aufgegeben. Denn wenn du den Halter nicht kennst und Polizei inkompetent ist, ist nur noch ruhe bewahren möglich.
Danke, das gibt mir irgendwie Bestätigung.... Was ich jetzt mache weiß ich nicht