Von gefährlichem Hund bedroht - Polizei wimmelt einen ab?

5 Antworten

Nein,ich hätte da auch die polizei gerufen

mit der Drohung dass er seinen immer noch Zähne fletschenden Hund auf mich loslassen würde.

Einen Menschen bedroht mit der Begehung einer gegen ihn gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit ist nach § 241 StGB strafrechtlich relevant.

Das Problem ist hier den Täter zu finden. Die Polizei wird da nicht viel machen können, diesen zu ermitteln (Bei Interesse kann ich dazu gerne weiteres posten).

Der Dobermann ist im übrigen unschuldig, der Dumme Teil ist am anderen Ende der Leine gewesen.

Ich habe darauf bei der Polizei angerufen und die Sache gemeldet
...
Später bin ich zur Polizeiwache gefahren

Das kann man sich beides sparen. Anrufen nur die 110 in akuten Notfällen.

Die Polizei ist dank unserer Politiker chronisch unterbesetzt. Anzeigen macht man besser textlich, sofern vorhanden über die Online Wache. Alternativ schriftlich bei der Staatsanwaltschaft.

Dort wartete eine andere Frau bereits seit 40min während man die Polizisten beim Kaffee trinken beobachten konnte.

Auch Polizisten haben Rechte, z.B. auf Pausen.

Eventuell haben sie auch keine Pausen gemacht, sondern während Dienstlicher Besprechung Kaffee getrunken weil für richtige Pausen noch keine Zeit war?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens
Er ist abgestiegen und hat sich vor mir aufgebaut mit der Drohung dass er seinen immer noch Zähne fletschenden Hund auf mich loslassen würde.

Um eine Bedrohung, Nötigung handelt es sich trotzdem.

ch habe darauf bei der Polizei angerufen und die Sache gemeldet wobei der Beamte mir quasi gesagt hat dass ich mich nicht aufregen soll und das halt nun mal vorkommt.

Hierbei könnte es sich um Strafvereitelung im Amt handeln.

Die Situation wurde dann zum Glück von dazukommenden Passanten entschärft.

Die Personalien wären für eine etwaige Einvernahme als Zeugen gut.

Was meint ihr dazu? Reagiere ich wirklich über?

Auch wenn es nicht in allen Kommunen so erlassen wurde, haben Hunde die nicht folgen an der Leine zu gehen, insbesondere und doppelt Hunde die als Listenhund geführt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

superseegers  20.01.2025, 19:58

Wozu wird da genötigt?

Keine Straftat, keine Vereitelung.

Bei diesem Vorgang müsste die Polizei täglich tausende Einsätze wegen solchen Theaters fahren. Nicht denkbar.

Sorry; ja du reagierst über!

Das ist einfach ein typisches "Gefecht" zwischen 2 Hundehaltern. Was soll daran bitte jetzt kriminell sein? Wie würdest du als Richter den Bösewicht bestrafen? Du warst definitiv abgelenkt und was für einen tollkühnen Hund hast du, der sich mit einem Dobermann anlegt?!

Bei der Polizei gibt es weiterhin Zuständigkeiten und Aufgaben. Der Beamte, der Kaffee getrunken hat, war wohl nicht für die Anzeigenaufnahme zuständig.

Nein, tuts du nicht. Du gibst nicht klein und hast vernünftig gehandelt. Bei so nem Hund wär ich auch Stinksauer geworden. Und dann der Halter. Unmögliches Verhalten von Polizei und Halter.


123456282 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 18:10

Danke, das gibt mir irgendwie Bestätigung.... Was ich jetzt mache weiß ich nicht

ShyGuy270  20.01.2025, 18:11
@123456282

Ich würde aufgegeben. Denn wenn du den Halter nicht kennst und Polizei inkompetent ist, ist nur noch ruhe bewahren möglich.