Von der Polizei angehalten. Folgt jetzt ein Brief?

8 Antworten

Nein, du bekommst nichts mehr. Normale Streifenwagen haben keine geeichte Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung. Du bist denen aufgefallen, weil du zu schnell warst und da haben sie vor allem geguckt, ob du nüchtern bist. Das warst du und alles ist gut. In der Nacht von Samstag auf Sonntag zu schnell zu sein, lässt bei jeder Streife den Verdacht des Alkohols aufkommen, das wäre die typische Zeit dafür (Diskoheimkehr).

Die Ermahnung unterstreicht das, sonst hätten sie dir gesagt, dass da noch was von der Bußgeldstelle kommt.

Die haben dich als Raser eingetragen auch wen sie dir nichts anders gesagt haben solltest Du bis zum 31,12 noch mal auffällig werden mit so was was war es das mit Probezeitende dann kommen erst mal 2 Jahre  dran . Und wen 2 3 oder 4 Uhr gewesen wäre hätten die dich ausgezogen  das ist kein Grund in der Stadt zu rasen . 50 Ende . Raser gibt es genug sie sollten härter bestraft werden gerade Anfänger sollten das sein lassen da sie nichts können und einschätzen können was andere machen und zu schnell ist da jemand Tot . 

Die haben dich als Raser eingetragen

Schwachsinn

Mir wurde lediglich gesagt, ich solle in Zukunft nicht mehr so schnell fahren

Dann wird auch nichts mehr kommen, die Polizei sagt dir immer wenn ein Verwarnungsgeld oder eine Ordnungswidrigkeit etc. vorliegt. Sie haben die Pflicht dich zu belehren und wenn nötig eine Strafe aufzuerlegen, in deinem Fall haben sie es bei einer Belehrung belassen.

 

Also wenn die einfach nur sagen du sollst in Zukunft nicht mehr so schnell fahren, dann kommt nix mehr auf dich zu.

Erstens müssen sie dir nämlich sagen was auf dich zukommt

Zweitens fragen sie dich "Geben Sie den Verstoß zu?" und du musst dann zustimmen.

Aber ganz ehrlich, man überholt auch nicht in Ortschaften... auch wenn´s schon sau spät war, kann immer mal ein Kätzchen, etc. auf die Straße rennen und dann hast du´s auf dem Gewissen. Bleib einfach gechillt beim Fahren auch wenn die vor dir schleichen... ich kenn´s, musste ich auch erst lernen ;D LG

Auch wenn die Strasse in dem Moment, in dem du zum Überholen angesetzt hattest, leer war, heisst das nicht, dass du Niemanden gefährdet hast.

Der Überholte könnte sich links einordnen wollen, um abzubiegen. Muss er damit rechnen, mit überhöhter Geschwindigkeit überholt zu werden? Nein!

Aus einer Seitenstrasse könnte ein Fahrzeug einbiegen.

Vom dunklen Bürgersteig könnte eine Person auf die Strasse treten.

All das kann auch um 0:30 passieren. Ist es zum Glück nicht. Nicht ohne Grund gelten die 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften rund um die Uhr, auch nachts. Und auch für dich.

Dass du bei dieser Raserei der Polizei aufgefallen bist, ist kein Wunder. Den Geschwindigkeitsverstoss kann sie dir bei der kurzen Strecke des Hinterherfahrens nicht nachweisen. Glück gehabt!

Ob das Überholen an dieser Stelle angebracht war, kann man nicht beurteilen. Falls nicht, hätte man dir das vorwerfen können. Da aber sonst mit dir und dem Auto alles in Ordnung war, und anscheinend etwas Dringendes anstand, ist das nicht geschehen. Da hast du wieder Glück gehabt. Das solltest du nicht überstrapazieren.

Du trägst als Autofahrer übrigens nicht nur Verantwortung für dich und die übrigen Insassen deines Autos, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Und das auch ausserhalb der Probezeit. Darüber solltest du mal nachdenken