Vom Wohnrecht abtreten?

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Da das Wohnrecht mit Sicherheit im Grundbuch als Belastung in Abteilung II eingetragen ist, kann das Recht auch nur von deiner Oma beim Notar gelöscht werden. Dies kann auch im Zuge der Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen, dann wirkt die Oma als weitere Beteiligte mit.

Ist das Vermögen der Oma ausreichend um das Pflegeheim auf Dauer ohne staatliche Unterstützung zu bezahlen, bedarf die Berechnung des Wertes für die Löschung des Wohnrechtes lediglich einer Einigung zwischen deiner Mama und deiner Oma.

Das Wohn(ungs)recht wird aufgrund Löschungsbewilligung deiner Oma und Antrag deiner Mutter oder Oma im Grundbuch gelöscht.
Der Antrag kann formlos beim Grundbuchamt gestellt werden, die Löschungsbewilligung muss jedoch unterschriftsbeglaubigt werden. Die Unterschriftsbeglaubigung nimmt ein Notar vor. In einigen Bundesländern gibt es dafür auch weitere Stellen.

Der ehedem beurkundende Notar kann zur Berechtigten fahren und die Löschungsbewilligung beurkunden.

Dies setzt vorus, dass die Berechtigte den Aufenhthalt in seinem Amtsbezrik hat, ansonsten braucht er eine Reisegenehmigung oder der ortsansässige Notar kann beurkunden.

Warum? dadurch würde ihr ein Finanzieller schaden entstehen. Denn im Heim werden Kosten für Miete anfallen.

Normalerweise handhabt man das so, das man dann die Wohnung im Haus vermietet und die Kaltmiete als Ersatz an die Person mit Wohnrecht(Oma) geht.

Also unbedingt über einen Notar laufen lassen und zusätzlich die Möglichkeiten abwägen. Wenn das Haus Verkauft werden soll, dann über eine Abfindungssumme reden.

Sie möchte vom Wohnrecht abtreten, damit das Haus verkauft werden kann. Mit Wohnrecht lässt es sich ja nun auch schlechter verkaufen. Den Geldkram regeln wir dann in der Familie ;)

Wie kann meine Oma nun vom Wohnrecht abtreten? Brauchen wir unbedingt einen Notar oder ist dies auch anders zu regeln.

Dafür ist ein Notar zwingend erforderlich.