Vom eigenen Vater hintergangen worden...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde dir empfehlen nicht im Internet nach so einem speziellen Rat zu fragen, sondern gleich zum Anwalt in die Sprechstunde zu gehen und dich da fachmännisch beraten zu lassen. Das kostet natürlich auch Geld, ist dann aber billiger, falls du auf einen Rat hier hörst & dann stellt sich raus, das der falsch war...

Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt die in der Regel auch die erste Konsultation.

Du solltest daher eher dir Frage stellen: "Wie finde ich einen sehr guten Anwalt für das Erbrecht bzw. für Verträge?" und "Was wird er kosten?"

Niemand hier kann den genauen Sachverhalt nachvollziehen, Du solltest auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und Deine Möglichkeiten in dieser Sache mit einem echten Juristen besprechen.

Die Antworten hier können auch mal nicht so ganz richtig sein und in dieser Sache solltest Du Dich da nicht auf "Hörensagen" verlassen!

Ich verlasse mich nicht darauf, mich interessiert nur mal eure Meinung dazu und ob jemand weiß, wie viel so etwas in etwa kostet. Mein Bruder und ich werden in den nächsten Tagen zu einem Anwalt gehen und uns umfassend beraten lassen... :-)

@SimbaSchatz

Das kostet mindestens 170 EUR.

@imager761

Ja, das weiß ich schon...

Ob man den Vertrag in irgendeiner Weise rückgängig machen kann, kann man nicht beantworten ohne alle Fakten zu kennen. Man müsste schon genau wissen, über welche Punkte denn falsch informiert wurde. Man wird aber so oder so nicht darum herum kommen, sich an einen Anwalt zu wenden....

Kurzfassung:

Mein Cousin wohnt in einer der beiden Wohnungen des Zweifamilienhauses. Dieser hatte laut meines Vaters einen "mündlichen Leihvertrag" und dieser könne mündlich gekündigt werden (lange Geschichte, ich bin kein Unmensch aber mein Cousin ist nicht ganz ohne und schnorrt sich schon jahrelang durch). Wie ich jedoch mittlerweile weiß, gibt es einen notariellen Vertrag zwischen meiner Großmutter und meinem Cousin in dem dieser auf sein Erbrecht verzichtet, im Gegenzug hierzu jedoch ein "lebenslanges Wohnrecht" bekam - auf einen Grundbucheintrag wurde verzichtet. Mein Vater geht schon monatelang dermaßen dämlich, mit irgendwelchen Kündigungen des Leihverhältnisses, dann schrieb er irgendwann doch Mietverhältnis, etc. gegen ihn vor, dass mein Cousin ihn jetzt prinzipiell auch anzeigen könnte - also auch uns, weil wir Miteigentümer sind...

Das ist dermaßen verzwickt...

@SimbaSchatz

Ab zum Anwalt! Wenn Dein Vater nicht freiwiilig einer Rückabwicklung zustimmt, wirst Du da alleine oder auch mit Hilfe des Internets keine Lösung finden!

@SaVer79

Das haben wir auch vor... aber wie ist das denn überhaupt ohne Grundbucheintrag? Das geht doch nur mit Eintragung, oder? Ach, ich verstehe langsam sowieso gar nichts mehr...

Meiner Meining nach gibt es die Möglichkeit einen Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Da sollte man sich aber auf jeden Fall Unterstützung von einem Anwalt holen.

Ist ja kein Kaufvertrag... naja ich gehe in jedem Fall zu einem Anwalt. Danke!

Ohne Kenntnis der Hintergründe bzw. der im Grundbuch in den Abtl. II und III vorhandenen Eintragungen kann man Ihre rätselhaften Angeben nicht seriös kommentieren.

Raus aus der Gemeinschaft kommen Sie nur durch eine Teilungsversteigerung, wenn niemand von den anderen Eigentümern Ihren Anteil geschenkt oder entgeldlich mit notariellem Vertag annimmt.