Vollzeit Job und selbstständig als Geschäftsführer in minijob angestellt geht das?

2 Antworten

Du kannst neben einem Vollzeit-Job im Angestelltenverhältnis ein Kleingewerbe anmelden. Sofern sich das mit deinem Arbeitsverhältnis vereinbaren lässt bzw. dein Chef damit einverstanden ist. Denn den solltest/musst Du informieren laut Arbeitsvertrag.

ich glaube ich habe mein Vorhaben falsch beschrieben

also sagen wir ich hab eine UG und da bist du ja eine juristische Person und muss dich als Geschäftsführer anstellen und hier werde ich mich als minijobber anstellen und arbeite noch in Vollzeit

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Klar geht das. Nur 450 EUR darfst du nicht überschreiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung