Vollstreckung durch Krankenkasse trotz Insolvenz

4 Antworten

Die Forderung der KK hat nichts mit der Insolvenz zu tun, da es sich um eine "Neuforderung" handelt.

Ich setze dabei auch voraus, dass es sich um kein Regelinsolvenzverfahren handelt.

Also kann die KK wegen der überfälligen Beiträge die Vollstreckung betreiben.

Sind die Forderungen vor oder nach dem Schlusstermin entstanden? Wenn danach musst Du sie nach der Restschuldbefreiung zahlen, wenn vor nicht mehr, sofern keinen unerlabte Handlung vorliegt. Diese ist aber aus Deiner Frage nicht ersichtbar.

Aber egal, während der laufenden Insolvenz ist keine Vollstreckung möglich, wende Dich umgehend an Deinen Insolvenzverwalter/Treuhänder.

Was meinst du mit Schusstermin? Meine Wohlverhaltensphase endet kommenden Januar.

Relevant ist hier der Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung, nicht der des Schlusstermins! Die Vollstreckung ist in diesem Falle schon möglich, aber natürlich während der Dauer des Resctschuldbefreiungsverfahrens erst einmal für den Gläubiger fruchtlos. Aber spätesten nach Beendigung des Verfahrens hat er dann die Schulden bei der KK an der Backe :-(

Inwieweit das deine Wohlverhaltensperiode beeinflussen kann, weiß ich nicht. In jedem Fall hast du aber einen Pfändungsfreibetrag und da liegst du wohl drunter. Daher darf nichts gepfändet werden. Warum hast eigentlich nicht ALGII beantragt? Da bist dann krankenversichert und kannst trotzdem etwas nebenher tun, wird halt angerechnet.

Wenn er kein P-Konto hat, brings ihm der Pfändungsfreibetrag auch nichts.

Warum kein ALGII beantragt wurde frage ich mich allerdings auch.

ALGII hatte ich beantragt aber nicht bekommen. Meine Frau verdient zu viel. Dummerweise läuft bei ihr auch eine Inso. Das Geld was sie verdient kann sie also auch nur bis zur Pfändungsgrenze behalten - das interessiert aber wieder die ArGe nicht... Und da sie privat Versichert ist kann ich auch keinen Familienbeitrag nutzen. Resultat: AK gezogen.

also hier hast du ein wenig zu lange gewartet und jetzt kann es ziemlich eng werden für dich.Spätestens wenn andere Gläubiger erfahren das du dich vielleicht jetzt für ne Ratenzahlung entscheidest wird deine Insolvenz platzen.Das ist mal Fakt.

Warum hast du das so lange schlurren lassen? Man hätte sich im Vorfeld mit der Krankenkasse in Verbindung setzen können und eine Stundung beantragen.

Aber hätte,hätte ist jetzt vorbei.

Beim Hauptzollamt sitzt der Gerichtsvollzieher und hier musst du jetzt ne ganz geringe Rate beantragen...ob es dir gefällt oder nicht.

Lass es 10€ sein du bereit bist abzuzahlen und die werden sich auch darauf einlassen.

Die Hürde wird jetzt allerdings der Insolvenzverwalter sein, an den du dich mit der Sache unbedingt in Verbindung setzen solltest,damit dieser Bescheid weiß.Machst du das jetzt nicht,dann wirst du spätestens am Ende deiner Insolvenz vom Amtsgericht dazu befragt,weil neue Schulden in der Schufa stehen....wo die denn herkommen? Und wenn der Richter der Meinung ist es war vorsätzlich... kannst du das ganze Ding kippen....und das wars dann mit der Insolvenzgeschichte.

Also ab zum Insolvenzverwalter und die Geschichte erzählen.Ferner auch das Schreiben mit dorthin nehmen als Kopie.Der Insolvenzverwalter hat dann vielleicht noch die Möglichkeit dir Tipps zu geben.

Auf jeden Fall war das sehr unüberlegt von dir es soweit kommen zu lassen.

Viel Glück.

Ja, du hast recht - das war keine Glanzleistung von mir.

Aber danke für die Tipps und das Daumendrücken.

@Aspemann

bieg da schnell wieder hin und sag dem Insoverwalter das es wirklich nicht vorsätzlich deinerseits war. Toi,toi,toi.