Videoüberwachung mit Mikrofon im Geschäft erlaubt?

4 Antworten

Wenn ihr über die Kamera informiert wurdet und an der Tür ein Hinweis auf die Überwachung ist dan darf der Chef das. Nur mit der Auswertung muss er aufpassen die darf er nur nutzen wenn eine Straftat oder dergleichen vorliegt.

Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäftsräume) Betriebs- und Geschäftsräume sind nur dann öffentlich zugänglich und Unterfallen der gesetzlichen Regelung BDSG, wenn sie dazu be- stimmt sind von einer unbestimmten Vielzahl von Personen betreten zu werden; dies ist auch der Fall, wenn z.B. ein Eintrittsgeld gezahlt werden muss. V ideoüberwachung ist in der Regel erlaubt, wenn in dem konkret zu überwachenden Bereich (z. B. Kassenbereich) nach allgemeiner Le- benserfahrung Straftaten zu erwarten sind (z.B. Ladendiebstahl, Banküberfall, Vandalismus). V ideoüberwachung in Intimzonen (z. B. Toilette, Umkleideräume) ist nicht zulässig. Die Beobachtung muss auf Kunden beschränkt sein. Sie darf nicht zur Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmern eingesetzt werden. V ideoüberwachung in Freizeitbereichen (z. B. Foyer, Aufenthaltsräume) ist unzulässig. Das Betreten eines videoüberwachten Raumes stellt keine Einwilligung in die Videoüberwachung dar. Das betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungspflicht des Be- triebsrates ist zu beachten.

Hier zu finden https://www.netcologne.de/business-shop/_pdf/video/Hinweise_zur_Rechtslage_bei_Videoueberwachung.pdf

Am besten fragst du mal deinen Chef.