Geht eine Verzichtserklärung des Unterhaltstitel schon unter 18?

3 Antworten

Ein Unterhaltsverzicht ist rechtlich nicht haltbar. Weder vor noch nach dem 18. Geburtstag.

Warum in aller Welt sollte sie denn auf den Unterhalt verzichten?

Ab dem 18. Geburtstag sind beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet. Dieser wird nach Gehaltshöhe gequotelt.

Da kann sich nicht einer rausstehlen.

§ 1614
Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.

der unterhaltstitel soll geandert werden. nur wie ohne Anwalt. siw könnte ja draus pfänden aber sie hat Einkünfte

unterhaltstitelverzicht heisstnur die Herausgabe des jungendstitel. wenn sie ab 18 noch unterhalt bekommen sollte bezahle ich auch. ich will einfach nicht ständig in angst stehen sie könnt klagen ohne grund derzeit zahle ich schon freiwillig mehr. sine ist ausserdem in einen bfd wo kein unterhalt beleistet werden muss.

Bis zum 18. Geburtstag muss der betreuende Elternteil für die Tochter agieren. Danach ist die Tochter dann selbst gefordert, ihre möglichen Unterhaltsansprüche (dann sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig) geltend zu machen, bei noch bestehendem Anspruch müsste dann also ohnehin eine Neuberechnung veranlasst werden.

Da der Unterhaltsanspruch an sich gesetzlich verankert ist, müsste er zwar im Fall der "Bedürftigkeit"vorrangig durchgesetzt werden, aber wenn der betreuende Elternteil den Unterhalt aus eigenen Mitteln oder dem regelmäßigen Einkommen des Kindes bestreiten kann, kann er auf Forderungen an den eigentlich barunterhaltspflichtigen Elternteil verzichten.

  • Eigenes regelmäßiges Einkommen des Kindes reduziert ohnehin den Anspruch an den barunterhaltspflichtigen Elternteil - auch wenn das Kind noch minderjährig ist .

Besteht kein Titel, braucht also einfach nichts gefordert werden.

Gibt es einen Titel, müssten Forderungen aus diesem nicht eingetrieben werden... - da diese allerdings in einem bestimmten Umfang noch nachträglich gefordert werden könnten, sollte der Titel entsprechend "abgeändert" werden. 

  • Dies könnte der betreuende Elternteil selbst veranlassen, da sich ja durch das regelmäßige Einkommen der Tochter der Anspruch an den anderen ohnehin reduziert. Darüber müsste der betreuende Elternteil den anderen ja auch informieren....

hat die mutter ja nicht getan. die betrügt such das atbeitdamt. sie gingnoch nie Arbeiten. im mai diesen Jahres hat sie das bfd angefangen. und die mutter sollte dem Jugendamt das melfen wegen Berechnung . sie machte es nicht. angeblich bleibt der alte unterhalt. aber bei vaters Einkommen wäre das vor 18 , 490 euro. sie hat 450 euro ind 188 euro kindergeld. je die Hälfte wäre ca 300 anzurechnen. aber wir zahlen noch bis 18. nur was ost nun mit dem titel. kann die noch klagen wenn man ab 18 einstellt. titelverzicht geht ohne Anwalt abändern geht nur mit Anwalt. was tun ?

@claudialeitert

Solange die Tochter noch nicht volljährig ist, bleibt der Vater weiterhin allein unterhaltspflichtig - da noch eine Sorgepflicht für die Tochter besteht, egal was sie macht (auch während BFD)...

Aber sobald sie ein regelmäßiges Einkommen erzielt, vermindert sich ihr Anspruch an den Vater- sein bisheriger Unterhalt reduziert sich um die Hälfte des Einkommens der Tochter (nach Abzug eines Freibetrages von 90 Euro für ihre Fahrtkosten).

  • Verdient die Tochter also 450 Euro, kann sie davon 90 abziehen, die restlichen 360 Euro werden halbiert: der Vater müsste dann bis zum 18. Geburtstag also 180 Euro weniger Unterhalt an die Mutter zahlen.
  • Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, den Vater darüber zu informieren, dass die Tochter Einkommen erzielt.
  • Es besteht ein Anspruch des Vaters, einen bestehenden Titel abändern zu lassen. Wurde der Titel vom Jugendamt ausgestellt, könnte das dort erfolgen.

Sobald die Tochter dann volljährig ist, müsste sie ihren Anspruch an beide Eltern selbst durchsetzen. Besteht ein Titel über die Volljährigkeit hinaus, kann der Vater die Abänderung bzw. Herausgabe einfordern. Das Jugendamt könnte dann aber nur noch die Tochter beraten, dürfte selbst keine Unterlagen mehr einfordern o.ä.....

Befindet sich die Tochter dann noch im BFD, hat sie keinen Unterhaltsanspruch an die Eltern. Dieser lebt dann erst wieder auf mit Beginn ihrer Ausbildung - falls dann ihr Einkommen + Kindergeld ihren "Bedarf" nicht vollständig decken....

aldo kann ich den unterhaltstitelverzicht erst ab 18 an die Tochter stellen? Abänderung wäre jetzt möglich nur beim Jugendamt. dachte das kann nur die Mutter. die macht aber nix Tochter will kein Kontakt. weil sie denkt das Geld fließt immer weiter egal was sie verdient.

@claudialeitert

Wende dich an das Jugendamt - wurde der Titel (im Rahmen einer Beistandschaft) vom Jugendamt ausgestellt, kann das JA diesen auch ändern. Sollte es dies verweigern, könntest du eine Änderung per Anwalt durchsetzen...

Zwar kann vorrangig alle zwei Jahre dein Einkommen überprüft werden - hinsichtlich einer Erhöhung und folgend mehr Unterhalt - aber es besteht auch von deiner Seite ein Anspruch auf Auskunft zu den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsempfängers - und somit ggf. Abänderung des Titels...

BGB § 1605, Auskunftspflicht: http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html

sie haben ja den unterhalt nie neu berechnen lassen. der titel ist alt. kann sie jetzt unterhalt nachfordern? und sie ging damals zum Jugendamt und machte dort nen titel.

@claudialeitert
sie haben ja den unterhalt nie neu berechnen lassen. der titel ist alt.

Der Unterhaltsempfänger hat das Recht (aber nicht die Pflicht), den Titel ändern zu lassen, wenn der Zahler mehr verdient und deshalb mehr zahlen müsste (überprüfbar alle zwei Jahre). 

kann sie jetzt unterhalt nachfordern? 

Wurde das versäumt, kann es später nicht nachgeholt werden.

Auch wenn vom Zahler weniger gezahlt wurde, als im Titel festgelegt war, muss der ausstehende Unterhalt "zeitnah" nachgefordert werden - alles, was mehr als 12 Monate zurückliegt und noch nicht eingefordert wurde, ist "verloren", kann nicht mehr nachgefordert werden.

Nein geht nicht , es wäre auch deiner Tochter gegenüber nicht fair . Ihr steht Unterhalt bis zur Vollendung der ersten Ausbildung zu.

der unterhaltstitel soll nur abgeändert werden nicht das recht an unterhalt

Ähm und was soll das dann  mit der Verzichtserklärung?

ohne anwalt nennt sich das so verzicht auf den interhaltstitel und Neuberechnung des unterhals ab 18 .