Verwendungszweck der Zahlungen geändert, warum?

5 Antworten

Der Unterhalt steht Dir gesetzlich zu und muss vom KV möglichst zeitnah entrichtet werden. Sollte der KV gar nicht oder zeitweilig nicht in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen, dann musst Du diesen bei den entsprechenden Behörden (Familienkasse) beantragen. Der Staat geht dann in Vorleistung und holt sich die Auslagen vom KV zurück, sobald dieser wieder liquide ist. Entscheidend ist der Tag der Beantragung - also nicht erst monatelang hoffen und warten!

Der "Unterhalt als Darlehen" ist eine Formulierung, über die Du Dir keine Sorgen machen musst! Es steht ja der Name des Kindes daneben und definiert somit die Zahlung als Deinen gesetzlichen Anspruch! Ich könnte mir vorstellen - rein hypothetisch - dass es zwischen dem KV und seiner jetzigen Ehefrau finanzielle Streitigkeiten gibt. Vielleicht schießt die Ehefrau dem KV den Unterhalt als Darlehen vor und will diese Tatsache Dir gegenüber deutlich machen. Allerdings ist das (selbst juristisch betrachtet) ein Problem zwischen den Eheleuten, was Dich nicht berühren sollte.

Darüber hinaus würde ich es aber trotzdem versuchen, ein für erwachsene Menschen entsprechend vernünftiges Verhältnis mit dem KV aufzubauen - schon des Kindes wegen. Er ist und bleibt der Vater des Kindes und sollte deshalb ein gutes Verhältnis zu seinem Kind beibehalten. Letztendlich haben sich ja Pape und Mama getrennt - und nicht Vater und Tochter! Macht Euch beide klar, dass alles, was Ihr entscheidet, zugunsten des Kindes geschehen muss - und nicht um das eigene Ego zu stärken. Das Kind ist sowieso immer die leidtragende Person in einer Beziehungskrise! ...und dieses Leid solltet Ihr so gering wie möglich halten!!!

Wenn der Unterhalt vom Konto seiner jetzigen Ehefrau gezahlt wird,hat das mit dir sicherlich nichts zu tun !!! Seine Frau will sich damit nur absichern,das sie ihr Geld von ihrem Mann auch wieder bekommt,sollte die Ehe mal scheitern,denn seine Frau hat mit dem Unterhalt deines Kindes nichts zu tun,auch wenn sie verheiratet sind.

An sich ist der Verwendungszweck, der angegeben wurde irrelevant.

Sofern sie noch keinen Titel für den Kindesunterhalt haben, dann sollten sie einen Titel erstellen lassen um klarzustellen, das der Unterhalt selbstverständlich kein Darlehen ist. Zur Erstellung einen korrekten Titels ist der Unterhalsverpflichtete verpflichtet, auch wenn der Unterhalt bisher immer korrekt gezahlt wurde.

Ansonsten können sie sich beim Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt kann bei Einvernehmlichkeit auf den Titel beurkunden.

Hallo, ... koennte sein das der Betrag Steuerl. Geltend gemacht wird? Das kann dir egal sein? Wenn du mit dem Geld klarkommst, ist das doch ok.... evtl. schuldet der KV immmer noch Unterhalt. Die krumme Tour machen andere

Na, das klingt aber eigenartig. Wie auch immer, warum solltest Du deswegen nen Anwalt einschalten? Was auf die Überweisung geschrieben wird ist doch egal. Du schreibst ihr versteht euch nicht so gut, kam mal der "Vorwurf", Du würdest das Geld nicht für das Kind ausgeben? Für mich klingt das ein bissel als wollte er besonders "witzig" sein oder seinem Frust Ausdruck verleihen. Ist der Unterhalt betitelt? Wie wurde die Unterhaltszahlung geregelt?