Vertriebspartner: Freiberuflichkeit oder Gewerbeanmeldung

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Wie geschrieben. Ja, es muss mindestens ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet werden. Und nein, du brauchst nicht zwingend eine Unternehmensform und einen Unternehmensnamen. Dazu müsstest du dich so oder so ins Handelsregister eintragen lassen. Um "nur" unter deinem Namen selbstständig zu sein, musst du einfach beim Amt ein Gewerbe anmelden.

Versuchen wir mal ein wenig Ordnung in das Chaos zu bringen: 1. Du musst ein Gewerbe anmelden. Zuständig dafür ist das örtliche Gewerbeamt. Dabei ist es völlig uninteressant ob Du die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübst, ein Büro hast oder von zu Hause aus arbeitest. 2. Die Rechtsform hast Du automatisch als sog. Personengesellschaft oder Einzelfirma. 3. Bei der Wahl des Fimennamens bist Du im Rahmen bestimmter Grenzen völlig frei, unabhängig von der Rechtsform. Zwingend vorgeschrieben ist er nicht, die Angabe der persönlichen daten bei der Einzelfirma ist zwingend vorgeschrieben.

Sie können als Einzelunternehmer starten, das heißt, Ihre Firma und Selbständigkeit läuft unter Ihrem Namen (Vor- und Zuname). Sie können auch einen Fantasienamen dahinter setzen, z. B. "Max Mustermann Wattpower und Vertrieb". Für die Tätigkeit selbst müssen Sie sich allerdings einen Gewerbeschein holen, Sie können sich auch noch einmal bei Ihrem Finanzamt erkundigen über die Gewerbepflicht. Aber keine Angst, das Gewerbe können Sie auch erst dann anmelden, wenn es läuft und Sie Ihre ersten Einnahmen aus der Tätigkeit haben. Sie sollten allerdings auf jeden Fall noch prüfen, ob Sie nicht als Scheinselbständiger gelten, wenn Sie nur für dieses Unternehmen arbeiten. Das wäre so, als wären Sie dort angestellt, nur, dass die Sozialabsicherung von Ihnen alleine getragen werden muss. Können Sie Ihre Einsätze und Arbeitszeiten selbst bestimmen, können Sie parallel auch für andere Firmen arbeiten? Viel Erfolg! Katja

da du ja Waren oder Dienstleistung "verkaufst" musst du auf jeden Fall eine Gewerbe anmelden. Als Einzelfirma ist die rechtsform schon vorgegeben, und einen Frimennamen brauchst du auch nicht. eEnfach als freie Handelsvertreter gegen Provision arbeiten.

Das ist keine freiberufliche Tätigkeit. Du musst ein Gewerbe anmelden. Das kannst Du auch als Einzelunternehmer tun. Änderungen sind später immer möglich.