Versicherungsdatenauszug

1 Antwort

.... ein Arbeitgeber hat natürlich mehrere Möglichkeiten Daten von seinen Mitarbeitern oder Bewerbern zu bekommen, die aber auch jeder andere hat. Das sind dann die Datensätze, die verkauft werden. Eine weitere Datenquelle ist die Schufa, AVAD, Facebook oder sonstige Netzwerke. Das Risiko für den Arbeitgeber ist immer, das er nicht wirklich einschätzen kann ob die Daten der Wahrheit entsprechen. Eine Schufaanfrage muß immer begründet sein und bedarf Deiner Genehmigung ansonsten ist es strengstens verboten und kann rechtliche Schritte als Folge haben. In einer Bewerbungsphase hat der Arbeitgeber natürlich die Möglichkeit, angegebene Arbeitsstelle etc. zu kontaktieren und zu Prüfen, ob die Angaben der Tatsache entsprechen. Dieses tut er aber nur, wenn ihm etwas komisch vorkommt. Eine Falschangabe ist eine Strafstat. Der Arbeitsvertrag wird mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aufgehoben. Es obliegt dem Arbeitgeber Schritte einzuleiten und dieses ggf. zur Anzeige zu bringen