Versicherung bei einem freiwilligem Praktikum! Wie läuft das ab?

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Erläuterungen zum Versicherungsschutz für Praktikanten Eine gesetzliche Begriffsbestimmung für den Begriff Praktikanten gibt es nicht. Allgemein wird der Begriff „Praktikant“ auf eine Person angewandt, die in einem Betrieb, einem Unternehmen, einer Einrichtung oder Verwaltung praktische Kenntnisse und Erfahrungen für eine Berufs(aus)bildung erwirbt. Das Praktikum hat den Zweck, Erfahrungen zu sammeln. Diese sollen die Ausbildung in einem Hauptberuf vorbereiten, unterstützen oder vervollständigen, ohne alle Bedingungen für eine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes zu erfüllen. Sind Praktikanten der Berufsgenossenschaft zu melden? Nein, in der gesetzlichen Unfallversicherung ist ohne Anmeldung und ohne Antrag (kraft Gesetzes) versichert, wer die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Wann ist ein Praktikant versichert? Praktikanten sind versichert, wenn sie den Weisungen des Unternehmers über - die tägliche Arbeitszeit, - die Art ihrer Tätigkeit und - den Einsatzort Folge leisten müssen sowie in - die Arbeits- und Ablauforganisation eingegliedert sind. Vertragliche Vereinbarungen (schriftlich oder mündlich) oder das Zahlen eines Entgeltes sind dabei nicht erforderlich. Für die Begründung eines Versicherungsverhältnisses sind die tatsächlichen Verhältnisse der ausschlaggebende Faktor. Praktikanten stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Praktikumbetrieb; arbeitsrechtliche Vorschriften wie zum Beispiel über die Kündigung oder Vergütung sind auf Praktikanten nicht anwendbar. Der Gesetzgeber betrachtet trotzdem neben der klassischen Beschäftigung in einem Arbeitsoder Dienstverhältnis auch den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung als versicherte Beschäftigung nach § 7 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IV. Praktikanten sind daher ebenso versichert wie Arbeitnehmer und Auszubildende: ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Höhe ihres Einkommens und unabhängig davon, wie lange das Praktikum dauert. Welcher Unfallversicherungsträger ist im Schadensfall zuständig? Grundsätzlich gilt, dass der Unfallversicherungsträger für die Bearbeitung und Entschädigung eines Versicherungsfalles von Praktikanten einzutreten hat, der auch für den Betrieb zuständig ist. Muss das Unternehmen für den Praktikanten Beitrag zahlen? Maßgeblich für die Zahlung von Beiträgen ist neben dem Gefahrtarif das jährliche Entgelt. Wird dem Praktikanten ein Entgelt oder eine Vergütung gezahlt, sind entsprechende Beiträge zu zahlen. Arbeitet der Praktikant ohne Entgelt, ergibt sich de facto eine beitragsfreie Versicherung. Gibt es für Praktikanten Beschränkungen im Unfallversicherungsschutz? Nein, versichert sind neben der eigentlichen Tätigkeit im Betrieb auch die Wege zu und von der Praktikumstelle.

Damit dürften alle Deine Fragen beantwortet sein. Auch Wegeunfälle von/zur sind mitversichert.

Alle Angaben dem Merkblatt einer Berufsgenossenschaft entnommen. http://ew.bgetem.de/mitglieder/vordrucke/praktikanten.pdf

Damit komm ich weiter -wenn es denn auch so stimmt- vielen Dank! :)

@TheSumsum

stimmt so, gerne.

Hallo,

während des Praktikums besteht ein Unfallversicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Sinnvoll ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag, damit man bei einem Arbeitsaunfall oder bei Schwarzarbeitkontrollen des Zolls einen Nachweis hat.

Die Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse läuft weiter (ggf. bis zum 23. Geburtstag bzw. bei weiter eingeschriebenen Studenten bis zum 25. Geburtstag).

Gruß

RHW

Wenn du ein (Schul-)praktikum absovierst, bist du über den Gemeindeunfallversicherungsverband abgesichert. Wenn in dem Betrieb etwas passiert (Arbeitsunfall) ist die entsprechende Berufsgenossenschaft zuständig. Krankenversichert bist du weiter über deine Eltern.

Kleiner Widerspruch in Deiner Antwort. Das Praktikum findet doch in einem Betrieb statt, demnach wären dann Gemeinunfallversicherungsverband und Berufsgenossenschaft zuständig.

Die Regelung ist jedoch eindeutig.

Schüler als Praktikanten Versichert sind Schüler, die auf freiwilliger Basis ohne mittelbare und unmittelbare Anweisung und Aufsicht der Schule in einem Betrieb tätig werden. Darunter fallen neben den Praktika auch die klassischen Ferienjobs. Stellt der Betrieb der Schule Praktikumplätze zur Verfügung, führt aber in eigener Regie das Praktikum durch, so besteht für den Praktikanten Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, die für den Betrieb zuständig ist. Bei den Betriebspraktika, die hingegen von der Schule organisiert und als Schulveranstaltung zu werten sind, bildet das Praktikum einen Bestandteil der Schulausbildung. Diese Praktika sind dem Unfallversicherungsträger zuzuordnen, der für die Schule zuständig ist.

das ist kein Schulpraktikum, sondern ein freiwilliges und zwar ein Langzeit-Praktikum von ca. 6 Monaten

Der Betrieb muss es einer Berufgenossenschaft melden, ueber Diese bist Du versichert.