Verschwiegenheitsklausel für Bürgermeister?

4 Antworten

Den Bürgermeister trifft die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit. Das ist allerdings nicht mit der Schweigepflicht eines Arztes, Rechtsanwaltes o.ä. zu verwechseln. Der Bürgermeister muss also nicht über jede ihm zur Kenntnis gelangte Information schweigen, sondern darf eine ganze Menge davon weitergeben, wenn sie ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Und selbst geheimhaltungsbedürftige Informationen dürfen zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben an Dritte, z.B. Mitarbeiter oder andere Behörden, weitergegeben werden.

Es ging darum, dass 5 Familien beim Bürgermeister waren, und sich wegen eines Neubaus in der Nachbarschaft erkundigen wollten, bei dem alles genehmigt und der gesamte Bebauungsplan außer Kraft gesetzt wurden. Nun ist es so, dass die neuen Bauherren das am nächsten Tag gleich vom BM erzählt bekamen und dann 2 von uns bedroht, beleidigt und genötigt haben, weil vom BM mitgeteilt wurde, dass wir uns beschwert haben und wer der "Anführer" von uns war! Hätte der Bm das an den Bauherren weitergeben dürfen?

@Sarahbanner83

Einen B-Plan kann nur die Gemeinde oder ein Urteil des Verwaltungsgerichts außer Kraft setzen, insofern handelt es sich dabei um eine öffentliche Angelegenheit. Dass man als Gemeinde mit den Betroffenen bespricht, mit welchen Anliegern es möglicherweise zu bau- und bodenrechtlichen Spannungen kommt, halte ich auch eher für kommunales Tagesgeschäft. Bedrohungen, Beleidigungen und Nötigungen sind natürlich strafbare Handlungen, für die die jeweiligen Täter verantwortlich sind. Bei denen würde ich ansetzen.

@LeonardNeun

Ok, dann ist dies so zu verstehen, dass der BM dem Bauherren erzählen durfte, dass wir da waren, was wir besprochen haben und wer der "Redeführer" war? Dieser Redeführer wird nämlich nun beschuldigt, alle anderen aufgehetzt zu haben und dies ja nur, weil er an diesem Abend das Gespräch im Namen der anderen überwiegend geführt hat !

@Sarahbanner83

Das ist doch Kinderkram. Der eine beschuldigt den, der andere den... Ich würde mich einfach nur daran halten, was gegen das Bauprojekt konkret eingewendet wird, und dann gegebenenfalls die entsprechenden Maßnahmen treffen.

Schwer zu sagen, wenn das Thema die allgemeinheit betrifft darf er bestimmt damit nach außen treten, da er ja die ganz stadt vertritt. Aber wenn du ihm jetzt sagst, dass du schwanger bist sollte er es nicht in seiner REde verwenden.

Ich denke also es kommt auf das Thema an.

lg

Es ging darum, dass 5 Familien beim Bürgermeister waren, und sich wegen eines Neubaus in der Nachbarschaft erkundigen wollten, bei dem alles genehmigt und der gesamte Bebauungsplan außer Kraft gesetzt wurden. Nun ist es so, dass die neuen Bauherren das am nächsten Tag gleich vom BM erzählt bekamen und dann 2 von uns bedroht, beleidigt und genötigt haben, weil vom BM mitgeteilt wurde, dass wir uns beschwert haben und wer der "Anführer" von uns war! Hätte der Bm das an den Bauherren weitergeben dürfen?

Dankeschön,

das habe ich schon gelesen, aber soweit ich das verstanden habe, geht es in dem "Artikel" um die Verschwiegenheit des BM und des Gemeiderats über alles, was auf Sitzungen im "nichtöffentlichen" Teil besprochen wurde.

Trotzdem vielen lieben Dank

Es ging darum, dass 5 Familien beim Bürgermeister waren, und sich wegen eines Neubaus in der Nachbarschaft erkundigen wollten, bei dem alles genehmigt und der gesamte Bebauungsplan außer Kraft gesetzt wurden. Nun ist es so, dass die neuen Bauherren das am nächsten Tag gleich vom BM erzählt bekamen und dann 2 von uns bedroht, beleidigt und genötigt haben, weil vom BM mitgeteilt wurde, dass wir uns beschwert haben und wer der "Anführer" von uns war! Hätte der Bm das an den Bauherren weitergeben dürfen?