Verschleierte Frauen am Flughafen?

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In Artikel 7 des Schengener Grenzkodex sind einheitliche
Kontrollgrundsätze festgelegt, die regeln, dass alle Personen so zu
kontrollieren sind, dass die Identität anhand der vorgelegten

oder vorgezeigten Reisepapiere festgestellt werden kann. Bei dieser
Kontrolle muss zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Reisende
tatsächlich Inhaber des vorgelegten Grenzübertrittsdokumentes ist. Diese
Regelungen kommen auch bei Personen, welche aus religiösen Gründen
verschleiert sind, uneingeschränkt zur Anwendung.

Bei verschleierten Frauen ist ausnahmslos ein visueller Abgleich mit dem
Gesicht herzustellen. Um den religiösen Empfindlichkeiten gerecht zu
werden, ist dieser Abgleich vorrangig durch eine anwesende Beamtin
abseits des Publikumsverkehrs durchzuführen.

Zeitliche Verzögerungen in der Grenzkontrolle für andere Passagiere
durch die separate Kontrolle dieser Personen, sind zu vermeiden. Bei
Erfordernis haben die Betroffenen abseits der Kontrollschalter zu
warten, bis eine separate Abfertigung möglich ist. Bei Inhaberinnen von
Reisepässen, in denen kein Lichtbild angebracht ist, hat der Abgleich
durch Unterschriften-

bzw. Fingerabdruckvergleich zu erfolgen. Sollten verschleierte Frauen
die erforderlichen Maßnahmen verweigern, ist diesen die Einreise zu
verweigern bzw. die Ausreise zu untersagen.

Bei allen grenzpolizeilichen Maßnahmen ist jedoch unter eindringlichem
Hinweis auf die Besonderheit der islamischen Religion mit größtmöglicher
Sensibilität und höflich vorzugehen

Das interessiert aber den Zoll nicht. Wenn sie den Schleier nicht lüften möchten, müssen sie zu hause bleiben. Bei einer Polizeikontrolle muss das Gesicht auch gezeigt werden.

der Zoll hat mit der Passkontrolle  nix zu tun am Flughafen ;) ;) .... das macht die Bundespolizei

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Natürlich müssen die ihr Gesicht zeigen, sie können sich aus Religiösengründen natürlich weigern, müssen aber dann damit Leben dass sie nicht mitfliegen dürfen.

Nur haben Sie soweit ich weiß anrecht darauf den Schleier in einem geschlossenen Raum ablegen zu dürfen.

sie müssen ihr Gesicht zeigen , aber nur einer weiblichen Beamtin , die wird dann dazu geholt falls bei der Abfertigung grade keine dabei ist .............. wenn sie das auch verweigern können sie nicht mitfliegen ........

Singapore Changi Airport, Passkontrolle

eine Dame verschleiert mit Ehemann (unverhüllt aber Bart)

der Beamte betrachtete den Pass forderte sie auf das Gesicht zu zeigen

Kopfschütteln

er forderte sie nochmals auf

Kopfschütteln

dann wurde er etwas lauter ... kurzer Blick zum Ehemann .. der nickte

kurzes Anheben des Gesichtsschutzes

ich hatte den Eindruck das der nicht mehr lange gefackelt hätte ....