Vermietung unter Nießbrauch: Was muss geschehen damit der Eigentümer die Mieteinnahmen an Stelle des Nießbrauchers rechtlich erhalten darf?

6 Antworten

Es wird Deiner Mutter sicher nichts von der Rente abgezogen. Wahrscheinlich befürchtet sie, dass sie Steuern von den Einnahmen aus VV bezahlen muss.

Nach Berücksichtigung von Freibeträgen dürfte aber die Steuerlast bei Dir wesentlich höher sein, wenn Du ein eigenes Einkommen hast, als das bei ihr der Fall wäre.

Man hat zudem bei einem Haus viele Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuer zu vermeiden oder weiter zu drücken und wenn sie doch noch ein paar Euro Steuern zahlen muss, wäre das vermutlich immer noch viel weniger, als wenn Du das Einkommen versteuern müßtest. Untereinander werdet ihr schon einen Ausgleich finden.

Besser jedenfalls, als den Nießbrauch löschen zu lassen.

Wenn sie von sich aus auf die Miete verzichtet, und sie dir überlässt, ist das ihre Sache.

der Rentenversicherung ist das übrigens vollkommen egal, ob sie Einnahmen aus V + V hat.

Nur das Finanzamt verlangt eine Einkommenssteuererklärung.  Dabei wird ihr die ortsübliche Mindestmiete dann als fiktives Einkommen angerechnet. Was sie mit der Miete gemacht hat, interessiert das Finanzamt nicht.

Dabei wird ihr die ortsübliche Mindestmiete dann als fiktives Einkommen angerechnet

Ihr werden die tatsächlich erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angerechnet. Wenn sie die Einnahmen dem Fragesteller überläss, dann ist das Einkommensverwendung.

das wird nicht funktionieren

sie hat die einnahmen und das wäre eine schenkung an dich

sie müsste einfach den nießbrauch aufgeben, wandelt es in ein wohnrecht um oder so

Nichts, der Nießbraucher erhält immer die Einnahmen

Eine Rentenkürzung ist bei Einnahme von Miete nicht gegeben. Am sinnvollsten erscheint es erst einmal über den Rentenrechner herauszufinden, inwieweit überhaupt Steuern zu zahlen wären.


Rentenbesteuerung Tabelle und kostenloser Rentensteuerrechner

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