Vermieter will bei Wasserschaden keine Versicherung/Fachleute einschalten? Habe ich das Recht darauf zu bestehen?

10 Antworten

Gebäudehaftpflichtversicherung

Die ist auch gar nicht zuständig.

Zuständig ist die Wohngebäudeversicherung, die Leitungswasserschäden deckt.

Schau mal in Deine letzte Nebenkostenabrechnung, ob Du auch für Versicherungen mitbezahlst und ob da die Wohngebäudeversicherung dabei ist. Im Gegensatz zu den anderen Antwortern behaupte ich, dass Du sehr wohl einen Anspruch darauf hast, dass der Vermieter diese Versicherung einschaltet, denn schließlich lässt er sie von Euch Mietern bezahlen.

Die Versicherung wird eine Leckortungsfirma beauftragen und sie wird ggf. auch die Sanierer beauftragen und Bautrockner organisieren. Schließlich wird sie auch Mietausfall übernehmen.

Wenn der Vermieter also nichts dergleichen unternimmt, konfrontiert ihn mit einer Mietminderung und wenn er meckert, sagt ihm, dass für den geminderten Teil der Miete seine Versicherung zuständig ist. Er soll sich das Geld dort holen.

Vielleicht kommt ihm doch noch die Erleuchtung.

Du kannst einfordern, dass die Mietsache laut Mietvertrag genutzt werden kann.

Wie das der Vermieter dann macht ist eher seine Sache. Ob ein Schaden dann fachgerecht beseitigt wurde kann im Zweifel ein Sachverständiger rausfinden.

Dann hat er wahrscheinlich bereits von seinem Gebäudeversicherer eine Auflage zur Sanierung bekommen und scheut die Mehrkosten. Dann würde die Versicherung ihm den Leitungswasserschutz bei der nächsten Schadensmeldung kündigen.

Die dann fälligen Reparaturen zahlt er dann selbst.

Anders kann man sich das nicht erklären. Geh zum Anwalt, und bestehe auf FACHGERECHTE Beseitigung der Mängel. Schließlich zahlt ihr über die Umlage auch die Gebäudeversicherung.

Habe ich als Mieter das Recht zu verlangen, das Fachleute die Reparatur vornehmen?

Nein. Du hast nur das Recht das der Schaden behoben wird.

Nein. Grundsätzlich hat der VM das Recht, Mängel selber zu beheben; es muss natürlich fachgerecht sein! So wie du es beschrieben hast ist es nicht fachgerecht, wird auch so nicht funktionieren. Aber lasse ihm die Möglichkeit selber zu sanieren, schlägt es fehl, kann man immer noch Briefe schreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung