Vermieter wechselt Schloß, nach Kündigung

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Woher wisst Ihr denn, dass der Vermieter das Schloss hat auswechseln lassen bzw. der Hasumeister es ausgewechselt hat?

Na weil ich vorhin da war, und zum einen im Wohnzimmer das Rollo hochgezogen war und zum anderen weil undser schlüssel nicht mehr passt :-)

@Mogli2012

Ok, ich stelle die Frage ein wenig anders: Woher wisst Ihr denn, dass DER VERMIETER das Schloss hat auswechseln lassen bzw. DER HAUSMEISTER es ausgewechselt hat?

@XtraDry

Na wer soll es sonst gemacht haben, als ich meine Tochter von der schule abgeholt hatte hab ich im vorbei fahren 2 Autos vom Hausmeister vor der Türe stehen sehen, gestern kam ich noch rein, und heute nicht mehr. Und ein Gerichtsvollzieher kann es nicht gewesen sein, denn dann hätte ich nen termin für ne räumng gehabt, aber da ich bis leten monat gezahlt habe, kann das nicht sein denn sowas geht nicht innerhalb von 7 tagen.

@Mogli2012

Ich habe schon Mieter gehabt, die dies behauptet haben, und nur die Schlüssel vertauscht hatten, und ebenso dies behauptet hatten, und mit dieser Begründung 'nen privaten Puff in der Wohnung betrieben haben, alles schon vorgekommen...

Jenseits davon stellt sich die Sache zunächst differenziert zivil- und strafrechtlich dar:

Strafrecht: Das Austauschen des Schlosses stellt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs dar. Allerdings muss man den auch beweisen können, die reine Aussage "Na wer soll es sonst gemacht haben" reicht dafür NICHT ANNÄHERND aus, zumal der im Zivilrecht übliche Anscheinsbeweis hier nicht gilt...

Zivilrecht: Mietrechtlich wäre dies ein Mangel an der Wohnung, der die entsprechenden Mieterrechte begründen würde. Problem ist nur, Ihr habt ja gar keinen Mietvertrag mehr, also auch nicht die entsprechenden Rechte...

Die einzigen Rechte, die Ihr noch habt, sind die Besitzrechte gem. § 854 ff. BGB. Die Frage ist, was es bringt, diese einzufordern. Ihr hättet eine Wohnung zurück, die Ihr eh schon verlassen habt, und müsstet weiterhin dafür Nutzungsentschädigung zahlen, sehr sinnvoll...

Teilt dem Vermieter mit, dass Ihr keinen Zugnag mehr zur Wohnung habt ( NACHDEM Ihr Euch von den Schlüsseln überzeugt hat), und das Ihr aufgrund fehlender Nutzungsmöglichkeit auch nicht mehr zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung berechtigt seid (die Ihr ja diesem Monat ohnehin bereits nicht mehr gezahlt habt), und die Sache ist erledigt. Ansonsten verschafft Euch gem. § 859 BGB Zugang zur Wohnung, zahlt aber auch die Nutzungsentschädigung und die entsprechenden Kosten...

@XtraDry

Das mal ne sehr gute Antwort!

Wir wollen doch keinen all zu großen Stress machen, ich bzw. wir sind froh das wir da raus sind... Nur ist es gut zu wissen das der Vermieter EVTL. mit seinem Handeln im unrecht war, falls noch horrende forderungen seinerseits kommen. wir haben in der Wohnung erst vor 3 monaten renoviert, und von daher nichts mehr gemacht als sie Besenrein hinterlassen.

Aber wie ich den Vermieter kennengelernt habe wir da noch was kommen. Ich weis das wir keine "muster" mieter waren(im bezug auf die schulden) Aber was der Vermieter sich über die 2 Jahre geleistet hat geht garnicht...

Danke für die Antwort.

@Mogli2012

Nach dem derzeitigen Stand ist der Vermieter nicht im Unrecht, da niemand im beweisen kann, dass er überhaupt irgendwas getan hat. Wenn ein Mieter in dieser Art vor mir als Vermieter stehen würde und mir unter dem Verweis auf eine etwaige Anzeige "vorschlagen" würde, auf mein Forderungen zu verzichten, würde ich ihm sagen "Viel Spaß beim Beweisen", danach sofort zur Polizei fahren und ihn wegen übler Nachrede und Nötigung anzeigen...

@XtraDry

Ahja ich verstehe, also ist es sogesehen n schlauer schazug von meinem Ex Vermieter ;-) Nunja ich wollt das auch nur allgemein mal wissen...

Huch nun frag ich mich was mit meinem keller ist da stand noch ein Farrs drin, ich glaub ich geh da gleich nochmal gucken.

@Mogli2012

Kann man so sehen, eines der wenigen Mittel, die einem Vermieter bei säumigen Mietern jenseits der realitätsfernen rechtlichen Lage sinnvollerweise noch bleiben...

@XtraDry

Wenn schon jemand vom fach da ist...

was wäre wenn ich das sicherheitsschloss was ich angebracht habe und wo der Vermieter "noch" keinen schlüssel für hat einfach abschießen würde, dann würden wir beide ja erstmal nicht reinkommen ...

@Mogli2012

Das würde an der Rechtslage nichts ändern, das wäre Euer Recht, da Euch der Besitz zusteht...

Ich schrieb ja schon, Ihr könnt Euch den Besitz jederzeit sogar mit Gewalt (Schlüsseldienst etc.) auch ohne Gericht, Polizei o.ä. aneignen, die Frage ist nur, was Euch das außer Kosten bringt...

@XtraDry

Nix würde uns das bringen, die beiden zangen und der Besen die lasse ich gern stehen, aber nicht das ich dafür nacher noch räumngskosten auferlegt bekomme.

@Mogli2012

Sofern Ihr nachweisen könnt, dass Ihr selbst keinen Zugang mehr zur Wohnung hattet (Zeugen) und dies auch dem Vermieter dementsprechend wie oben geschrieben nachweislich mitteilt, habt Ihr all Eure Pflichten erfüllt und Euch kann nichts weiter passieren. Ganz so auf sich beruhen lassen könnt Ihr sie Sache zu Eurer eigenen Absicherung nicht...

Was ggf. gesondert auf Euch so oder so zukommt, ist die Nutzungsausfallentschädigung maximal 3 Monate entsprechend der normalen Kündigungsfrist mkieterseits, die der Vermieter jetzt nicht zur nahtlosen Weitervermietung nutzen konnte...

@XtraDry

Denn ist ja gut, und mir das bezeugen lassen ist nicht das Problem.

Vielen Dank für Deine Zeit und Deine hilfe.

Ich denke, dass es nur mit einen Räumungstitel geht! Ne Kündigung zieht eine Kündigungsfrist nach sich( es sei denn es ist ne Fristlose Kündigung), die eingehalten werden muss!

Rechtens ist es nicht.

In Deinem Fall würde ich aber kein grossartiges Aufhebens davon machen, sodnern den Vermieter/Hausmeister sagen, dass Du noch letzte Sachen abholst (er deswegen aufsperren soll) und fertig.

DAnke für die Antwort

Das hatte ich auch nicht vor, denn wie ich schon geschrieben habe es geht mir mehr ums Prinzip als darum noch ne große welle zu schlagen.

Nun ist volgendes Passiert, der Alte Vermieter hat KEINEN Räumungstitel erworben, (wir waren dabei die Whg zu räumen, hatten auch nur noch "Putz" sachten und ein bisschen Werkzeug drin) ich komme heute mittag zur Wohnung ums sie "fertig" zu machen, und siehe da er hat das Schloss auswechseln lassen.

Darf er nicht meiner Meinung nach.

Ich muss dazu sagen das wir diesen Monat auch keine Miete mehr gezahlt haben, das alleine berechtig den Vermieter doch meines wissens nicht sich OHNE Räumungstitel zugang zur Wohnung zu verschaffen, auch wenn sie quasi fast leer stand.

  • Miete müsst Ihr aber zahlen.

  • Er darf es nicht aber ich kann es nachvollziehen.

Ps. ich weiß das unser Verhalten nicht Ideal ist, aber darum geht es hier nicht.

Finde ich schon.

Auf eine Aktion erfolgt meistens eine Reaktion!

Außerdem was regt Ihr euch noch auf,Ihr seid doch am Umziehen.

Nunja wenn Sie die zustände näher kennen würden, würden Sie es verstehen.

Und aufregen Tun wir uns nicht, sagte doch es geht ums Prinzip.

Wenn er eine Kündigung ausgesprochen hat und diese wirksam war, dann kann er ab diesem zeitpunkt quasi machen was er will. dies kann ich aber aus den von dir geschilderten dingen nicht rauslesen.

wenn ihr noch anspruch auf nutzung der wohnung hattet, dann kann er natürlich das schloss nicht einfach austauschen. andererseits, wenn ihr eh keine miete zahlt, dann kannst du ja auch nix fordern.

Die Kündigung wurde schon im April 2011 ausgesprochen und "ruhte" auf grund dessen das wir ab dann immer Pünktlich gezahlt hatten und auch die Schulden in Raten abgestottert haben.

Auch wenn mir Fristlos Gekündigt wird, darf eine Vermieter meines wissens nach nur mit erwirktem Räumungstitel die Whg betreten.