Vermieter und Hunde?

11 Antworten

Kampfhund in Mietwohnung zu Besuch
Hat ein Mieter in seiner Wohnung oft Gäste, die einen Kampfhund mitbringen, dann kann dies ebenfalls Grund für einen Streit mit dem Vermieter sein. Das Amtsgericht Hannover (AZ 525 C 11351/98) hat in einem solchen Fall einen Mieter zu einem Ordnungsgeld verurteilt. Dieser durfte laut Mietvertrag keinen Kampfhund halten, bekam aber sehr häufig und auch über Nacht Besuch von seiner Tochter, die ihren Kampfhund mitbrachte. Das Gericht wertete dies als indirekte Haltung des Hundes in der Mietwohnung.

quelle:

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/kampfhunde-in-mietwohnung-darf-der-vermieter-die-haltung-verbieten/

würdest du dich ernsthaft auf einen Rechtsstreit -dessen Ausgang keine gute Prognose hat- einlassen wollen?

Woher ich das weiß:Recherche

Die Prognose ist ganz ausgezeichnet.

Bei dem genannten Fall geht es darum, dass die Tochter täglich mit dem Hund da war und dem Mieter die Haltung von Kampfhunden untersagt war.

Mit der Tochter versuchte er das zu unterlaufen.

Ein gänzlich anderer Fall als der, der hier nachgefragt wird.

Die Urteile, die man so angeboten bekommt, sollte man immer nachlesen.

Das steht meist etwas ganz anderes drin.

Und sicher würde ich klagen - als nächstes will er mir dann Besuch verbieten, der zu "gefährlich" aussieht.

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@LydiaDonner

Listenhunde sind aber grundsätzlich vom Gesetzgeber her schon als gefährlich eingestuft ... das ist doch etwas völlig anderes als menschlicher Besuch ...

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@dsupper
  • die Haltung von Kampfhunden in der Mietwohnung darf vom Vermieter auch ohne konkrete Gefährdung der Mitbewohner untersagt werden; der Vermieter hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mietern des Hauses (AG Frankfurt a.M. NZM 1998, 759 für das Halten eines Pit-Bullterriers; AG Pankow-Weißensee GE 2000, 65)
  • die Versagung der Erlaubnis für die Haltung eines Hundes der Rasse American Bulldogge in der Mietwohnung, ist bereits zulässig, weil diese Hunderasse als gefährliches Tier einzustufen ist; dies ergibt sich auch daraus, dass das Halten dieser Hunde in verschiedenen Bundesländern in der Gefahrverordnung geregelt ist (AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 14.12.2005 – 816 C 305/05)
  • https://www.mietrecht.org/tierhaltung/kampfhund-mietwohnung

und Beispiele solcher Rechtsprechung finden sich zu Dutzenden im Internet ....

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@dsupper

Wenn der Hund korrekt gehalten wird, hat das keinerlei Relevanz.

Nein, tierischer und menschlicher Besuch wird nicht anders behandelt.

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@dsupper

Die HALTUNG.

NICHT DER BESUCH.

Da findest Du herzlich wenig im Netz, das werden die Anwälte den Vermietern wohl schon mitteilen, dass das aussichtslos ist.

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@LydiaDonner

Du magst das gerne weiter behaupten, es gibt Unmengen anderer gerichtlicher Urteile - und die maßgebender als deine persönliche Meinung.

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@LydiaDonner

Natürlich spielt die Haltung gar keine Rolle - denn laut diesen (und vielen anderen) Urteilen, darf der Hund überhaupt nicht in die Wohnung einziehen, einfach weil er vom Gesetz grundsätzlich als gefährlich eingestuft ist.

Wenn tierischer und menschlicher Besuch immer gleich behandelt wird - dann zeig mir doch bitte das Gesetz, wo ein bestimmter Mensch oder eine bestimmte Gruppe Menschen grundsätzlich als gefährlich eingestuft werden .... so, wie es bei Listenhunden der Fall ist. Finde ich wirklich spannend !!

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@LydiaDonner

Hier geht es um einen wochenlangen "Besuch" ..... nicht um einige wenige Stunden!

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@dsupper

Dann zeig doch mal die vielen Urteile zum Hundebesuch.

Besuch - nicht Haltung.

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@dsupper

Dann bring doch mal die Urteile.

Meine Meinung basiert auf Gesetz und Urteilen.

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@dsupper

Besuch ist laut Gesetz bis zu einer Länge von 6 Wochen ohne Erlaubnis des Vermieters legitim.

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@LydiaDonner

https://www.finanzfrage.net/frage/darf-man-einen-hund-in-einer-mietwohnung-waehrend-urlaub-eines-bekannten-aufnehmen

Da findest du jede Menge antworten - und bezüglich eines gefährlichen Hundes habe ich ausreichend hier geschrieben!

Ansonsten:  

Es ist eine journalistische Faktizität, dass ein „anti“-eingestellter Mensch nur den Ergebnissen einer eigenen Recherche vertraut. Völlig egal, wie viele hilfreiche und korrekte Informationen man ihm bietet, er wird diese niemals glauben und immer anzweifeln.

Daher der allerbeste Leitsatz: Selber informieren macht klug und führt zu den korrekten Ergebnissen.

 

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@LydiaDonner

Die habe ich bereits mehrfach hier aufgelistet - du musst sie nur lesen und verstehen - und die beziehen sich eben direkt darauf, dass ein solcher Hund gar nicht erst einziehen darf - nicht dauerhaft und auch nicht als wochenlanger Besuch.

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@dsupper

lol

Listenhunde sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Und wenn der Halter die Erlaubnis besitzt, diesen Hund zu halten - dann gilt er eben nicht mehr als gefährlich.

Ob jemand irgendwie eingestuft wird, spielt doch gar keine Rolle.

Der Mieter hat das uneingeschränkte Recht wen auch immer zu Besuch zu haben.

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@LydiaDonner

Die Einstufung als gefährliche Hunde ist Bundesgesetz!! Darin ist auch bestimmt, dass solche Hunde NICHT in die BRD eingeführt werden dürfen.....

Und selbst wenn in den Landeshundegesetzen, wie z.B. in NDS, die Listenhunde nicht mehr existieren - so dürfen doch die Gemeinden in NDS eine stark erhöhte Kampfhundsteuer erheben .... schon merkwürdig nicht??

Aber du hast bestimmt völlig recht ....😂😂

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@dsupper

lol

Danke, gleich in der ersten Antwort steht ein Link mit der korrekten Antwort.

Der Hund darf mit zu Besuch kommen.

Irgendwie klappt das nicht so mit Deinen Recherchefähigkeiten.

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@dsupper

Nein, das ist Landesgesetz.

Aber - wenn Du das doch so gut weisst, dann kannst Du sicher das Bundesgesetz bezgl. gefährlicher Hunde posten ;o).

Ich habe Hunde, die in manchen Ländern auf der Liste stehen und muss ganz schön schauen, was im jeweiligen Land erlaubt oder gefordert ist.

Was hat die erhöhte Hundesteuer mit Hundebesuch in der Wohnung zu tun?

Du wirfst hier Dinge un den Raum, die keinen Bezug zueinander haben.

Steuerrecht hat absolut nichts mit Mietrecht zu tun.

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@LydiaDonner

ja, wenn für dich "einige Tage" fünf lange wochen sind .... aber man kann sich immer alles so zurechtbiegen, dass es passt, wenn es eben nicht passst.

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@LydiaDonner

Ist laut Mietvertrag die Hundehaltung ausdrücklich verboten, soll es dem Mieter auch nicht gestattet sein, einen Hund im Durchschnitt zwei- bis dreimal in der Woche für jeweils ca. 3 bis 4 Stunden in die Mietwohnung aufzunehmen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). Auch darf der Mieter einen fremden Hund für den Zeitraum von lediglich 3 Tagen nicht beaufsichtigen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).

und so weiter und so weiter ....

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@dsupper

Das Gesetz zur Hundeeinfuhr hat jetzt mit Mietrecht genau was zu tun?

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@dsupper

Er darf nicht in der Wohnung gehalten werden, er darf aber sehr wohl die gesetzlich erlaubte Zeit als Besuch verbringen.

Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die völlig unterschiedlich gehandhabt werden.

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@LydiaDonner

§ 1 dieses Bundesgesetzes bestimmt doch ganz klar

  • Gefährlicher Hund: Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde.

Wer lesen kann ....

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@LydiaDonner

Hier geht es erstens darum, dass er weder gehalten noch zeitweise gehalten werden darf! Wenn er nicht grundsätzlich gehalten werden darf, dann auch nicht zeitweise - und ein Besuch über mehrere Wochen ist ohnehin nicht erlaubt.

Aber wie gesagt: Deine Meinung steht nicht über dem Gesetz und alles andere kann man nachlesen.

Du kannst ja klagen in einem solchen Fall - viel Freude dabei.

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@LydiaDonner

Du, das ist ganz einfach… bleib mir einfach weg mit Viehzeug und wir haben eins der größten Konfliktpotenziale aus dem Weg geräumt

die kannst du dir gerne alle ins Haus holen - ICH nicht!

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@dsupper

Und das hat was mit Mietrecht zu tun?

Wie gesagt, für einen solchen Hund braucht man eine Erlaubnis. Und damit ist alles abgesegnet.

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@LydiaDonner

Stephen Hawking - einer der intelligentesten Menschen unserer Zeit - hat einmal gesagt: Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit - sondern die Illusion, wissend zu sein.

In diesem Sinne noch eine schöne Zeit

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@LydiaDonner

Schade, dass du scheinbar eine "Diskussion" nicht über eine kurze Zeit verfolgen kannst ...

DU hattest behauptet, es gäbe ein solches Bundesgesetz nicht!

In diesem ist die Gefährlichkeit dieser Listenhunde bundeseinheitlich bestimmt und somit hat ein Vermieter die Möglichkeit, seiner Fürsorgepflicht, seine Mieter vor gefährlichen Tieren zu schützen, problemlos nachzukommen.

Aber macht ja nichts, wenn du der Diskussion nicht mehr folgen kannst ....

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@dsupper

Da ich selbst Vermieterin bin und mit dieser Problematik schon konfrontiert wurde - nö.

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@LydiaDonner

Nein… muss ich nicht

wenn eine Gefährdung anderer Bewohner nicht auszuschließen ist, kann ich das untersagen

aber wenn du bei dir alle rein lässt, ist das doch prima!
ICH mach das nicht

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@Vampire321

Dazu muss eine Gefährdung vorliegen.

Die muss tatsächlich gegeben sein. Der Hund muss also auffällig werden.

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@LydiaDonner

Ach, da mach dir mal keinen Kopf… ich mache meinen Mietern schon klar das das bei uns unerwünscht ist… und ob die der Meinung sind, das ein Konflikt wegen einem HUND mit dem Vermieter den Preis wert ist..,

als Trumpf hab ich einen Sohn mit Hundehaar Allergie… glaub mir, bei uns gibt’s keine Hunde

keine kleine, keine große, keine Besucher, und erst recht keine dort lebenden… Keine!

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@Vampire321

Das wirst Du gar nicht verhindern können, da ist auch die Allergie des Sohnes schnuppe.

Der ist ja nicht in der Wohnung der Mieter.

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@LydiaDonner

Uhhh… da irrst du dich …aber lass gut sein, langsam langweilt mich das thema

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@LydiaDonner

Muss es auch nicht… aber mit meiner daraus resultierenden Reaktion musst du nunmal leben… und diese Reaktion wird sich als Ignoranz deines Gefasels äußern…

in diesem Sinne… lass dich nicht beißen

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Wenn ein Vermieter in einem Hund eine Bedrohung für andere Mieter sieht - das ist bei einem Listenhund häufig so - dann kann er den Besuch eines solchen Hundes verbieten.

Er darf ja auch Hundehaltung grundsätzlich erlauben, einen Listenhund aber verbieten ...

Manchmal ergibt sich das auch aus der Hausordnung, wenn das z.B. in einer Eigentümerversammlung so festgelegt wurde ...

Da es bei solchen Regelungen immer aber auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, müsste man das dann schon gerichtlich klären lassen - und wer opfert dafür schon Zeit, Geld, Nerven und das Verhältnis zum Vermieter.

Der Hund muss dann die Mieter tatsächlich bedrohen, eine Empfindung längst da nicht aus.

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@LydiaDonner

Deshalb habe ich ja geschrieben, es geht immer um die individuelle Situation.

Aber die lässt sich eben meist nicht mit guten Worten klären - wenn der Vermieter das nicht will und man macht es trotzdem - dann ist der Streit schon vorprogrammiert. Ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter ist meistens wenig zielführend.

Und wer lässt so etwas schon gerichtlich klären?

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@dsupper

Ich würde es gerichtlich klären lassen, wenn ein Vermieter meint, er müsse meine Rechte beschränken.

Und sehr viele andere würden das auch.

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@LydiaDonner

Das glaube ich nicht, denn nur für den Besuch eines Hundes so viel Geld auszugeben, so einen Stress mit dem Vermieter zu provozieren - das würden sich viele überlegen ....

lies mal das Urteil, dass der Nutzer Vampire321 verlinkt hat ....

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Es geht mir darum das der Hund meiner Schwester bei mir unterkommen soll während sie im Urlaub ist. Ca 5 Wochen

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@Jbytyt

DAS kann ein Vermieter IMMER verbieten - völlig unabhängig von der Rasse des Hundes! Es sei denn, im Mietvertrag stünde ausdrücklich, die Hundehaltung wäre erlaubt - dann kann er dies aufgrund der Rasse ablehnen ....

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Ich sehe meine Mieter beim Einzug und ggf. beim Auszug. Wer da wann und womit zu Besuch ist, interessiert mich nicht.

Nein, die Art des Hundes spielt keine Rolle...