Vermieter renoviert Wohnung vor Einzug trotz Vereinbarung im Mietvertrag nicht. Welche Ansprüche hat man?
Heute wollten wir eigentlich in unsere neue Wohnung einziehen. Wir haben letzte Woche bereits den Schlüssel übernommen (und Kaution bezahlt), obwohl die Renovierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen waren. Jedoch war eine spätere Übernahme auch nicht möglich, da die Vermieter nun im Urlaub sind, unser Mietvertrag aber bereits am 01.08. anfängt und wir auch auf einer Wohnung angewiesen sind. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung renouviert übernommen wird. Wände und Decken in weißer Farbe gestrichen und Türrahmen, Türblätter, Fußleisten, Heizkörper und zuleitungen ebenfalls weiß strichen werden, sowie eine Duschabtrennung installiert wird. Bei Rückgabe der Wohnung wird erwartet, dass diese wie bezogen übergeben wird.
Es wurde lediglich der Boden größtenteils neu verlegt. Ansonsten wurde absolut gar nichts gemacht.
Der Vermieter ist zu keinen weiteren Gesprächen bereit und geht vermutlich auch von einem besseren Zustand aus. Er geht z.B. davon aus, dass der Boden in allen Räumen neu verlegt wurde und unterstellt mir, dass ich bei der Wohnungsbesichtigung mit den grauen Wänden doch zufrieden gewesen wäre. Immerhin können wir den verbleibenden Müll in seine Garage stellen.
Wir müssen in drei Tagen aus unseren alten Wohnungen raus und die neue Wohnung ist von der Größe, Lage und Mietpreis gut.
Unsere größte Berfürchtung ist jedoch, dass sollten wir in ein paar Jahren aus der Wohnung ausziehen, diese wie im Mietvertrag vereinbart nochmals renovieren müssten. Zudem hat ein Maler in einem Zimmer wohl angefangen die Kanten von den Wänden zu streichen und hat dabei den Fensterrahmen teils mit übergestrichen. Auch für diesen Schaden wollen wir nicht aufkommen.
Müssen wir die Wohnung beim Auszug nochmals renovieren? Wie weisen wir den Zustand der Wohnung juristisch sicher nach (Fotos wurden gemacht)? Reicht eine Mail mit den Fotos an den Vermieter? Welche Ansprüche haben wir sonst? Sonstige Empfehlungen?
Wie gesagt, die Vermieter sind nun erstmal bis September im Urlaub und wir ohne diese Wohnung obdachlos. Daher würden wir die Wohnung notgedrungen auch selber renovieren.
6 Antworten
Du musst ein Übernahmeprotokoll erstellen, am Besten mit Vermieter und zZeugen. In dem Fakk gleich danach zum Anwalt oder wenigstens Mieterverein. Und ich würde gar nix an der Wohnung machen und zusehen, daß ich eine neue finde...
Dumm nur, dass der Fragende den Schlüssel übernommen, Kaution bezahlt und somit in Besitz der Wohnung ist.
- Ist eine Renovierung vertraglich zugesichert, kann man die auch unter angemessener Fristetzung beanspruchen. Da schreibt man den VM zugangssicher, etwa per Einwurf-Einschreiben an, rügt darin - ggf. unter Beifügung entsprechender Fotos - fehlende Malerarbeiten und unsachgemäße Arbeit an den Fensterlaibungen und fordert ihn auf, "den vertragsgemäßen Zustand innerhalb von 14 Tagen ab dokumentiertem Zugang dieses Schreibens herzustellen. Andernfalls würde man einen Fachbetrieb mit den erforderlichen Renovierungsarbeiten beauftragen und die Kosten ab der übernächsten Fälligkeit mit Mietzahlung verrechnen." Es stünde euch frei, nach fruchtlosem Fristablauf die Arbeiten selbst vorzunehmen und gegen Eigenbeleg der Arbeitszeit (Mindestlohn) und Materialkosten zu verrechnen. Wenn der VM keine Vorkehrungen trifft, dass ihn Mitteilungen bis September (!) erreichen oder er eine Urlaubsadresse hinterliesse, muss er sich dieses Versäumnis selbst anrechnen.
- Schönheitsreparaturen währen eurere Mietzeit, spätestens bei Rückgabe schuldet ihr dann, wenn die mietvertraglich wirksam vereinbart wären. Meint, dass sie bei nur bei entsprechendem Abnutzungsgrad geschuldet wären: Nachdunkelungen hinter Bildern und Möbeln, Dunst und Kerzenruß oder Kondensatablagerungen durch Rauchen sind dann durch Neuantrich zu beseitigen. Heizkörper, Zimmentüren, Sockelleisten sind dann zu streichen, wenn sie vergilbt wären. Eine bealstbare Aussage zu eurer Renovierungsvereinbarung kann man nur dann treffen, wenn ihr den Passus eures MV lesbar einstellt.
G imager761
Fotos allein reichen nicht aus, erstellt mit Bekannten oder Freunden ein Übergabeprotokoll und führt die Mängel dort auf. Lasst das Übergabeprotokoll von den Bekannten oder Freunden unterschreiben, diese können dann auch als Zeugen fungieren.
Eine Mail ist nicht ausreichend, den Vermieter solltet ihr mit einem Einwurfeinschreiben auffordern, den renovierten Zustand, wie im Mietvertrag zugesichert, herzustellen.
Per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung auffordern sich an die vertraglichen Vereinbarungen zu halten.
Müssen wir die Wohnung beim Auszug nochmals renovieren? Wie weisen wir den Zustand der Wohnung juristisch sicher nach (Fotos wurden gemacht)? Reicht eine Mail mit den Fotos an den Vermieter? Welche Ansprüche haben wir sonst? Sonstige Empfehlungen?
Nein Mail reicht nicht. Per Einwurfeinschreiben ein von Zeugen unterschriebenes Protokoll schicken mit dem Hinweis das Ihr bei Auszug nicht streichen müsst wenn Ihr das jetzt machen müsst.
Wenn die Vermieter jetzt nicht da sind: Ein Protokoll über den Zustand der Wohnung machen, alles detailliert fotographieren und zum Protokoll nehmen, am besten einen Dritten als Zeugen dabei haben. Eine Kopie davon an den Vermieter schicken mit dem Hinweis: Die Wohnung wird aufgrund des Zustandes beim Bezug auch bei Auszug nicht renoviert übergeben. Oder aber das Protokoll bei sich aufbewahren und erst beim Auszug eine Kopie an den Vermieter übergeben.
Sodann die Wohnung selbst streichen und sich eben die Renovierung beim Auszug sparen.
Tut mir leid für euch - macht jetzt einfach sehr viel Stress.