Vermieter renoviert Wohnung vor Einzug trotz Vereinbarung im Mietvertrag nicht. Welche Ansprüche hat man?

6 Antworten

Du musst ein Übernahmeprotokoll erstellen, am Besten mit Vermieter und zZeugen. In dem Fakk gleich danach zum Anwalt oder wenigstens Mieterverein. Und ich würde gar nix an der Wohnung machen und zusehen, daß ich eine neue finde...

Dumm nur, dass der Fragende den Schlüssel übernommen, Kaution bezahlt und somit in Besitz der Wohnung ist. 

  1. Ist eine Renovierung vertraglich zugesichert, kann man die auch unter angemessener Fristetzung beanspruchen. Da schreibt man den VM zugangssicher, etwa per Einwurf-Einschreiben an, rügt darin - ggf. unter Beifügung entsprechender Fotos - fehlende Malerarbeiten und unsachgemäße Arbeit an den Fensterlaibungen und fordert ihn auf, "den vertragsgemäßen Zustand innerhalb von 14 Tagen ab dokumentiertem Zugang dieses Schreibens herzustellen. Andernfalls würde man einen Fachbetrieb mit den erforderlichen Renovierungsarbeiten beauftragen und die Kosten ab der übernächsten Fälligkeit mit Mietzahlung verrechnen." Es stünde euch frei, nach fruchtlosem Fristablauf die Arbeiten selbst vorzunehmen und gegen Eigenbeleg der Arbeitszeit (Mindestlohn) und Materialkosten zu verrechnen. Wenn der VM keine Vorkehrungen trifft, dass ihn Mitteilungen bis September (!) erreichen oder er eine Urlaubsadresse hinterliesse, muss er sich dieses Versäumnis selbst anrechnen.
  2. Schönheitsreparaturen währen eurere Mietzeit, spätestens bei Rückgabe schuldet ihr dann, wenn die mietvertraglich wirksam vereinbart wären.  Meint, dass sie bei nur bei entsprechendem Abnutzungsgrad geschuldet wären: Nachdunkelungen hinter Bildern und Möbeln, Dunst und Kerzenruß oder Kondensatablagerungen durch Rauchen sind dann durch Neuantrich zu beseitigen. Heizkörper, Zimmentüren, Sockelleisten sind dann zu streichen, wenn sie vergilbt wären. Eine bealstbare Aussage zu eurer Renovierungsvereinbarung kann man nur dann treffen, wenn ihr den Passus eures MV lesbar einstellt.

G imager761

Fotos allein reichen nicht aus, erstellt mit Bekannten oder Freunden ein Übergabeprotokoll und führt die Mängel dort auf. Lasst das Übergabeprotokoll von den Bekannten oder Freunden unterschreiben, diese können dann auch als Zeugen fungieren.

Eine Mail ist nicht ausreichend, den Vermieter solltet ihr mit einem Einwurfeinschreiben auffordern, den renovierten Zustand, wie im Mietvertrag zugesichert, herzustellen.

Per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung auffordern sich an  die vertraglichen Vereinbarungen zu halten.

Müssen wir die Wohnung beim Auszug nochmals renovieren? Wie weisen wir den Zustand der Wohnung juristisch sicher nach (Fotos wurden gemacht)? Reicht eine Mail mit den Fotos an den Vermieter? Welche Ansprüche haben wir sonst? Sonstige Empfehlungen?

Nein Mail reicht nicht. Per Einwurfeinschreiben ein von Zeugen unterschriebenes Protokoll schicken mit dem Hinweis das Ihr bei Auszug nicht streichen müsst wenn Ihr das jetzt machen müsst.

Wenn die Vermieter jetzt nicht da sind: Ein Protokoll über den Zustand der Wohnung machen, alles detailliert fotographieren und zum Protokoll nehmen, am besten einen Dritten als Zeugen dabei haben. Eine Kopie davon an den Vermieter schicken mit dem Hinweis: Die Wohnung wird aufgrund des Zustandes beim Bezug auch  bei Auszug nicht renoviert übergeben. Oder aber das Protokoll bei sich aufbewahren und erst beim Auszug eine Kopie an den Vermieter übergeben.

Sodann die Wohnung selbst streichen und sich eben die Renovierung beim Auszug sparen.

Tut mir leid für euch - macht jetzt einfach sehr viel Stress.