Vermieter hat gekündigt - muss ich nochmals kündigen, wenn ich eher ausziehe?

12 Antworten

Laut §573c BGB beträgt die Kündigungsfrist von Seiten des Mieters drei Monate. Bei fristlosen und anderen außerordentlichen Kündigungen können andere Fristen gelten. (Quelle http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html)

aber gilt das auch, wenn bereits eine Kündigung seitens der Vermieters vorliegt? Dazu finde ich in keinem Paragraph einen Absatz.

@tstriton

aber gilt das auch, wenn bereits eine Kündigung seitens der Vermieters vorliegt?

Ja natürlich. Macht aber nur Sinn wenn dadurch Dein Mietverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vermieters endet. Siehe auch meine Antwort.

Nein, natürlich nicht. Kein Mieter ist verpflichtet, im Mietgegenstand auch zu hausen. Er darf sich frei bewegen und auch 10 Wohnungen sich leisten. Alles doch ganz einfach. Natürlich hat ein Vermieter Anspruch auf die vertraglich geschuldete Miete, auch ganz einfach.

Ist das so Rechtens?

Ja...

Ich kann doch nicht eine Wohnung in 3 Monaten mieten und meinem Vermieter 3 Monate vorher bescheid geben.

Selbstverständlich, dass ist immer so...

Ich bin davon ausgegangen, dass ich innerhalb der 6 Monate ausziehen muss ohne meinerseits zu kündigen.

Kannst Du ja auch, Du musst nur bis zum Ende der 6 Monate Miete zahlen, Wenn Du nicht selbst mit kürzerer Frist kündigst oder mit Deinem Vermieter etwas anderes vereinbarst...

naja, meine Frage ist eher ohne Humor.

Im Kündigungsschreiben steht "die Wohnung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu räumen" Ich hatte bisher auch mit meinem Vermieter ein sehr entspanntes Verhältnis und wir haben das Meiste immer mündlich geregelt. Ihn hatte ich deswegen auch nur mündlich informiert, dass ich eine neue Wohnung zum 1.11. gefunden habe, die in Art, Größe und Wohnbereich auch passnd ist. Das sind 3 Monate nachdem er mir gekündigt hatte. Es wird sicherlich auch naiv sein, aber mir wurde vorher noch nie eine Wohnung gekündigt und mit dem Satz "die Wohnung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu räumen" gehe ich davon aus, dass ich innerhalb der 6 Monate ohne erneute Kündigung meinerseits ausziehen kann/muss.

Lesen sie diesen Satz doch einmal mit Verstand. Natürlich können Sie die Wohnung auch vorher räumen. Nur zahlen müssen Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist. MfG

mit dem Satz "die Wohnung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu räumen" gehe ich davon aus, dass ich innerhalb der 6 Monate ohne erneute Kündigung meinerseits ausziehen kann/muss.

Das kannst Du ja auch, das entbindet Dich aber nicht von der pflicht zur Mietzahlung für die restliche Mietdauer...

Ich bin davon ausgegangen, dass ich innerhalb der 6 Monate ausziehen muss ohne meinerseits zu kündigen.

Das bedeutet das man dort noch 6 Monate wohnen darf.

Ich habe keine Gesetztestexte gefunden und kenne auch keine die belegen,dass man dann nicht mehr zahlen muss.


Man muss sich eine neue Bleibe suchen und ja man muss eventuell doppelt Miete zahlen.

Möchten Sie vorher raus müssen sie kündigen und die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten!