Vermieter haftbar für Larmbelästigung durch Mieter?

2 Antworten

§ 536 BGB verpflichtet den Vermieter, die vermietete Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Der Mieter kann also von seinem Vermieter selbstverständlich verlangen, dass er für die Beseitigung der Lärmstörung sorgt. Details hier: http://www.mietrechtsfragen.de/content/faq_vermieter/06.html

soweit klar. Aber Zwangsräumung des Störers steht noch aus.

Darum Mietminderung durch einen Mieter.

Haftet der Vermieter des Störers in irgendeiner Weise gegenüber den belästigten Bewohnern bzw. ggü des Vermieters, der die Mietminderung hinnehmen muss?

@HaraldH

Nur wenn er es billigend in Kauf nimmt. Was er im Regelfall nicht tun wird.

Hat dieser Vermieter alle rechtliche Möglichkeiten eingeleitet (Abmahnung, Kündigung, Räumungsklage usw.), kenne ich keine Rechtsgrundlage und keinen realen Fall, der ihn haftbar macht. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Es handelt sich scheinbar um eine vermietete Eigentumswohnung. In erster Linie muss der eigentliche Wohnungsinhaber für Ruhe sorgen. Aber was soller machen, außer die Wohnung zu kündigen. Die Ruhestörungen kann er wohl kaum abstellen. Selbstverständlich ist der Verursacher hier schadensersatzpflichtig. Aber wie heißt es so schön? "Greif mal einem nackten Mann in die Tasche!"

Irgendwelche Rechtsstreitigkeiten kosten eine Menge Geld und bergen das Risiko, dass man selbst für die Kosten des Verursachers letztlich bezahlen muss.