Vermieter händigt den Kellerschlüssel nicht aus, kümmert sich nicht um die Wohnungstür und keine Stromversorgung im Badezimmer vorhanden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Spätestens bei Mietvertragschluss war dir bekannt, dass die Wohnungstür normalverglast und ohne Dichtprofile ist und das Bad nur durch den Spiegelschrank beleuchtet wird. Da muss der VM nichts modernisieren, was dir anders vermietet wurde :-O

Ist das Kellerabteil tatsächlich Mietvertragsgegenstand, hat der VM einen Schlüssel bereitzustellen.
Da gäbe es nun drei Möglichkeiten: Weiterhin nachzufragen und keinen zu bekommen, ihn dazu unter angemessener Fristsetzung von 14 Tagen zugangssicher per Euinwurfeinschreiben aufzufordern und anzukündigen, nach fruchtlosem Fristablauf einen Fachmann damit zu beauftragen, dessen Rechnung mit der übernächsten Mite verrechnet würde oder sich halt selbst einen oder zwei Schlüssel zu besorgen:

Ein Blick auf das vermutete Buntbartschloss lässt erkennen, welche Form benötigt wird. Die bekommt man für zwei, drei Euros in jedem Baumarkt oder beim Schlüsseldienst.

Handelt es sich um ein aufgesetztes Kastenschloss sind längere Schlüssel erdforderlich. das könnte man einfach abschrauben und zum Einkaufen mitnehmen :-)

G imager761

Ich habe seit dem 01.03. eine Wohnung gemietet, aber der Vermieter kümmert sich nicht um den Kellerschlüssel meint der Mieter muss sich darum kümmern. 

Wenn der Keller Bestandteil des Mietvertrages ist, so hat er Dir auch dafür Schlüssel auzuhändigen, bzw. muss er dafür sorgen dass Du welche bekommst.

Außerdem ist die Wohnungstür nicht sicher. Die ist nicht ganz dicht und besteht zum teil in der Mitte aus Glasscheiben, welche ganz leicht kaputt gehen können. Und im Badezimmer fehlt die Stromverkabelung für die Deckenleuchte. Die Spiegelleuchte lässt nicht ganz so aufhellen.

Gemietet wie besichtigt.

MfG

johnnymcmuff

Um den Kellerschlüssel zu den einzelnen Kellerverschlägen muss sich der Vermieter kümmern. Wenn am Verschlag ein fest eingebautes Schloss ist, ebenfalls. Bei einem Vorhängeschloss ist die Beschaffung Mietersache (also neues Vorhängeschloss kaufen).

Die Machart der Wohnungstür hast du vor Einzug gesehen. Besonders bei Altbauten entspricht sie halt nicht neuesten Sicherheitsstandards. Wenn sie klappert kann man das mit Dichtband beheben. Willst du einrn Querriegel einbauen, so darfst du das mir Erlaubnis, aber auf deine Kosten.

Im Bad muss nicht zwingend ein Deckenauslass vorhanden sein. Mit entspr. heller Spiegelschrankbeleuchtung lässt sich i.d.R. genug Helligkeit erzeugen.

1. Kellerschlüssel: Handelt es sich um ein eingebautes Schloss oder um einen Verschlag, der mit einem Vorhängeschloss gesichert wird.

2. Wohnungstür: Hast du schon bei der Besichtigung gesehen, ist ja nicht zu übersehen. Was soll der Vermieter hier machen? Neue Tür einbauen? Hat man dir das bei Vertragsunterzeichnung schriftich zugesichert? Wenn nein, dann musst du damit leben.

3. Stromversorgung Bad: Auch hier dürftest du bei der Besichtigung bereits bemerkt haben, dass keine Stromleitungen für eine Deckenbeleuchtung vorhanden sind. Somit gilt das Gleiche wie bei der Wohnungstür.

Das mit dem Kellerschlüssel ist ganz klar Sache des Vermieters.

Die Wohnungstür und die Stromverkabelung des Badezimmers aber ist in dem Zustand der bei Besichtigung der Wohnung bestand. Da gibt es keinen Anspruch auf Änderung.

Da die Beschaffenheit der Kellertür nicht erklärt wurde, ist das alles andere als klar. Verschläge, mit der Möglichkeit, sie mit einem Vorhängeschloss zu sichern, ist Mietersache. Handelt es sich um eine normale Tür mit einem normalen Türschloss, ist das Vermietersache. Handelt es sich um ein Schloss, in dem der Zylinder fehlt, der nur eingesetzt werden müßte, ist es wiederum Mietersache.

Also so klar ist das nicht.

@bwhoch2

Es ist doch klar:

Wenn der Kellerverschlag ein eingebautes Türschloss hat, muß der Vermieter diesen zur Verfügung stellen.

Wenn der Kellerverschlag ein Vorhängeschloss hat, muß der Vermieter dafür sorgen, dass der Verschlag geöffnet übergeben wird und ein etwa vorhandenes Vorhängeschloss des Vormieters entfernt wurde und so dem Mieter Gelegenheit gegeben wird, ein eigenes Schloss anzubringen.

Der Fragesteller spricht von fehlendem Schlüssel. Damit liegt es nahe, die erste Alternative anzunehmen.