Verkehrsschild selbstständig versetzen, welche Strafe blüht?

9 Antworten

Die bisherigen Antworten mit "Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" sind vermutlich nicht richtig, da die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind. Es handelt sich aber definitiv um Amtsanmaßung § 132 StGB. Das ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bewehrt.

Eigentlich schützt unwissenheit nicht aber ich glaube in den fall geht das klar also ohne straffe wenn du erwischt wirst in dieser strasse mit 50

Deutschbuch???

Das hast du nicht zu entscheiden, dafür gibts ne spezielle Behörde :)

Wenn du das machst, greifst du in den Straßenverkehr ein und es blüht eine Strafe.

Manipulation an Verkehrschildern ist ein Eingriff in den Straßenverkehr. Die Strafen sind da zurecht recht empfindlich. Wenn du das für eine gute Idee hälst die gesamte Straße zu befrieden. Was hält dich davon ab einen Antrag an die Stadt zu stellen und/oder eine Bürgerinitiative zu gründen?

Dafür bist Du nicht zuständig sondern die Ämter.