Verkehrskontrolle Polizei

14 Antworten

In welchem Film warst du? Kann eindeutig nicht so abgelaufen sein. Auch die BLEAUEN haben ihre Vorschriften.

Ich weiß ja nicht wo du lebst, aber die halten sich selten an Vorschriften.

leider wirklich so passiert peterobm...

@JuelzRulez

Hast Namen und Dienstnummer, sowas geht überhaupt nicht, nur bei begründetem Verdacht. Könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach sich ziehen.

@peterobm

nein, leider nicht. wie gesagt war meine erste kontrolle, war aufgeregt und rechtlich auch nicht im bilde. in diesem Moment wollte ich es schnell rumhaben. Hätte ich mich gewehrt ohne hintergrundwissen, hätten die mich wahrscheinlich noch mehr gefilzt, ggf. auch nach der kontrolle. (mit aufs revier oder solche Geschichten). das waren zumindest die Gedanken in der Situation... nächstes mal weiß ichs besser...

Nein, das dürfen sie ohne wirklich konkreten Verdacht nicht so einfach machen. Da wäre grundlegend höchstens noch eine Kontrolle von Warndreieck und Verbandskasten im Rahmen einer allgemeinen Verkehskontrolle möglich. Eine gründlichere Durchsuchung ohne akuten Grund / Anfangsverdacht zunächst höchstens auf freiwilliger Basis. Ausser, Du hättest z.B. eine Knarre o.Ä. offen auf dem Sitz liegen. Oder Du wirst gesucht etc. Dann muss aber vorher die Belehrung erfolgen.

Nein dürfen sie nicht! Das einzige was sie machen dürfen ist die Papiere zu überprüfen und sich den Verbandskasten + Warndreieck angucken.

ALLES andere ist ohne konkreten Verdacht nicht erlaubt! Du solltest Anzeige erstatten. Das wird bei jedem Polizist in die Akte aufgenommen und verhindert Beförderungen etc...

Das einzige was sie machen dürfen ist die Papiere zu überprüfen und sich den Verbandskasten + Warndreieck angucken.

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle gem. §36 Abs. 5 StVO .. Ja. Es gibt aber noch viele weitere gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen, nach denen die Polizei solche Maßnahmen rechtmäßig treffen kann.

ALLES andere ist ohne konkreten Verdacht nicht erlaubt! Du solltest Anzeige erstatten.

Anzeige wg. was? Woher weißt Du, dass kein Verdacht vorgelegen hat? Entscheidender ist allerdings, dass ein Verdacht nicht unbedingt erforderlich ist .. es gibt nämlich auch verdachtsunabhängige Kontrollen nach den Ermächtigungsgrundlagen der Polizeigesetze der Bundesländer (z.B. §§18, 36, 37 HSOG). Kein Verdacht, kein richterlicher Beschluss .. trotzdem rechtmäßig.

Das wird bei jedem Polizist in die Akte aufgenommen und verhindert Beförderungen etc...

Quatsch.

Das geht ja mal gar nicht. Es ist klar, dass du aus dem Auto steigen musst und Personalausweis und Führerschein zeigen musst. Aber dein Auto durchwühlen und dir die Sonnenbrille vom Kopf reißen dürfen sie nicht ! Frage sie, wenn dir das irgendwann nochmal passiert, ob sie die Zustimmung und die Befugnis haben, dein Auto zu durchwühlen !

Das geht gar nicht, was die da gemacht haben.

Aber sieh es immer so:

Wenn die Polizei auf 'Gefahr im Verzug' argumentiert, gewinnen sie eigentlich immer.

Ich würde jedenfalls in einem solchen Fall definitiv darauf bestehen, welche Verdachtsmomente sich herausgestellt haben und im Notfall einen Durchsuchungsbefehl anfordern, zumindest für den Kofferraum. Jetzt im Nachhinein kannst du natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.