Verkehrskontrolle in Hessen. Muß sich ein Polizeibeamter/Beamtin auf Verlangen ausweisen?

12 Antworten

Au weia lese ich hier Unsinn.

Dienstnummer..... AUAAAA

Sagt mal, wer ist eigentlich der Typ, der diesen ganzen Unfug in der Gegend verbreitet. Dem sollte man mal sagen, er soll damit aufhören, die Leute für blöd zu verkaufen.

Also zunächst, Polizeibeamte haben keine Dienstnummer. Die haben einen Namen.

Und den muss er nennen, wenn er eine Maßnahme gegen jemanden getroffen hat. Hat er das nicht, muss er es auch nicht.

Ein Polizeibeamter hat einen Dienstausweis, welchen er je nach Situation vorzeigen kann oder muß.

Ist er nicht einwandfrei als Polizeibeamter zu erkennen (und dazu braucht es keine Mütze) muss er es NICHT!

Ist er nicht einwandfrei zu erkennen, muss er es und wird, jetzt kommt es, diesen Ausweis sowieso bereits zu Beginn unaufgefordert vorzeigen.

Man kann sich also merken, kommt einer daher, sagt Polizei und zeigt von vorne herein seinen Dienstausweis, muss er es sowieso, zeigt er ihn nicht von vorne herein, muss er es auch nicht.

Er ist darüber hinaus gehalten (nicht gezwungen), diesen auch dann vorzuzeigen, wenn er es nicht müsste. Wenn jedoch das polizeiliche Gegenüber, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt, dies offensichtlich nicht verlangt, um sich von der Echtheit eines Polizeibeamten zu überzeugen sondern aus anderen Gründen.

Ein Polizeibeamter hat das Sagen. Punkt. Er ist der Chef vor Ort. Wenn die Aufforderung dazu verwendet wird, um die Chefposition anzukratzen, psychologisch sich einen Vorteil zu verschaffen, kann und wird der Polizeibeamte dies verweigern. Also so nach dem Motto: " Un wass wolledse? Zeige SIE erstmal ihren Ausweis, vorher gibts gar nix....." - dieses Ersuchen wird abgelehnt, garantiert.

Zudem, den Dienstausweis vorzeigen, das bedeutet anders als der, der z.B. kontrolliert wird, der seinen Ausweis zur Prüfung zu übergeben hat, ein Polizeibeamter muss den dann zeigfen. Aushändigen ist nicht. Den kann man sich ansehen, anfassen ist nicht.

Ich hoffe, damit sind alle Unklarheiten beseitigt und auch so mancher Unsinn in anderen Antworten hinreichend negiert.

DH!

Auch von mir DH. Die Leute haben zuviel Ferhsehserien angeschaut.

Schau mal hier:

§ 55 Abs. 3 PolG NRW, wo es heißt:
Polizeibeamte haben den Dienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen, beim Einsatz in bürgerlicher Kleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Der Ausweis braucht nicht vorgezeigt zu werden, wenn der Zweck der Amtshandlung dadurch beeinträchtigt wird oder durch das Vorzeigen der Polizeibeamte gefährdet wird (RdErl. d. Innenministeriums v. 28. Mai 2003 "Polizei-Dienstausweise, Kriminaldienstmarken und Visitenkarten")

Auf jeden Fall muss er Dir auf Verlangen den Dienstausweis zeigen. Das gilt bundesweit, nicht nur in Hessen.

Nö, das regelt jedes Bundesland anders. Nur einige Länder haben entsprechende Vorschriften

JA, müssen sie das ist auch lustig haha weil du dich ein bisschen wie ein cop fühlst aber du musst dich natürlich auch ausweisen kölnnen

Danke für die Antwort. Mir wurde gesagt sie bräuchten das nicht, die Uniform langt.

@Paraglider58

hätteste mal gesagt "ich glaube ihnen. die alternative wäre, dass sie ein stripper, aber dafür fehlt ihnen die richtige figur"

@thumpsup123

Ganz toller Vorschlag. Warum denkt eigentlich jeder Vollhorst, dass er die Polizeibeamten bei der erstbesten Gelegenheit erstmal so richtig ärgern müsste? Dieser Schuss geht garantiert nach hinten los