Verkehrsfrage: Darf ich hier jetzt nun parken oder nicht?

4 Antworten

Werktags (dazu gehört auch der Samstag) zwischen 8 und 18 Uhr ist das Parken durch die Beschilderung reguliert. An solchen Tagen darf dort zwischen 8 und 18 Uhr nur 1 Stunde geparkt werden und dabei ist die Parkscheibe zu benutzen.

Werktags zwischen 18 und 8 Uhr bzw. ab Samstag um 18 Uhr bis Montag um 8 Uhr ist das Parken nicht reguliert. In diesem Zeitraum darf man dort beliebig lange parken, sofern dies nicht aus anderen Gründen unzulässig ist. In diesem Zeitraum ist also das Schild sozusagen gar nicht vorhanden.

sonntags darf da garnicht geparkt werden, da es nur werktags erlaubt ist, bis 18 uhr heisst, das man danach nicht mehr parken darf, auch nicht werktags

Samstag gilt als Werktag und nach 18Uhr kannst du parken aber nur bis 8 Uhr morgens Sonntag darfst du auch parken

Sonntag darfst du auch parken

es darf nur werktags in der zeit von 8-18 geparkt werden

samstag ist ein werktag.

ab 18:00 uhr, bis früh um 8 darfst du dort parken