Verkäufer will weiter über makler?
Haben schon den Vertrag beim Notar unterschrieben, dadurch ist der Makler raus. Der Verkäufer will die Termin aber weiter mit dem Makler machen, was uns ja auch noch Geld weiter kostet.es geht nur noch um den Auszug vom alten Verkäufer...Muss ich das weiter mit dem Makler abklären???
6 Antworten
Bei einem Immobilienverkauf, der über einen Makler abgewickelt wird, ist seine Arbeit nicht beendet, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Er ist auch danach noch zuständig, die weitere Abwicklung des Geschäfts zu begleiten, bis die Immobilie übergeben und der Kaufpreis bezahlt ist. Ja, sogar darüber hinaus ist er gefordert, wenn es noch spätere Beanstandungen gibt. Das ist alles mit der Courtage abgegolten. Der Makler ist also noch nicht raus, wenn der Vertrag unterschrieben ist.
Es ist verständlich, dass der Verkäufer weiterhin alles über den Makler machen will. Der ist schließlich der Profi, der eine ganze Menge Geld einstreicht für seine Dienste.
Im Übrigen ist der Makler (immer) nur zu 50 % für den Verkäufer da, der ihn beauftragt hat. Die anderen 50 % dann für den Käufer. Er ist also verpflichtet, auch Euch als Käufer bis zum Ende des Deals zu begleiten.
Wir hatten bei einem früheren Kauf eines Hauses mal das Problem, dass sich im Herbst, als die Heizperiode begann, Undichtheiten an fast allen Heizkörpern zeigten. Ein Installateur musste alle Anschlüsse abdichten. Es handelte sich um einen verdeckten Mangel und wir wandten uns an den Makler, der sich dann darum kümmerte, dass der Kaufpreis entsprechend gemindert wurde und wir einen gewissen Betrag zurück bekamen.
Der Makler macht keine Termine mit euch, wenn er keine Courtage bekommt.
Und Courtage bekommt man bei Verkauf.
Wenn er jetzt nicht selbst mit euch verhandeln will, muss er auch seinen Vertreter bezahlen.
Du musst dich auf gar nix einlassen, wenn er jetzt noch einen Makler will, soll er ihn bezahlen.
Ach, ihr habt den Makler bezahlt? Ich hab erst gedacht, ihr hättet den rausgelassen.
Dann gehören die Nachtermine zum Service, an deiner Stelle würde ich dafür gar nix bezahlen. Unterschreibe ihm nix und wenn er Geld will, sagst du nein.
Ja, dann soll er ihn auch bezahlen. Ihr habt doch bis auf die Courtage keinen Vertrag mit dem Makler.
Der hat gar kein Anrecht auf Geld von euch.
Die Courtage ist mit Notarvertrag verdient und fällig.
Wenn er jetzt will., dass der Makler für ihn handelt, ist das sein Vertreter, kein Makler mehr.
Nein wir bekommen ja noch die Rechnung, aber durch den notariellen Kaufvertrag ist der Makler raus
Ja, und er holt ihn wieder rein, dann zahlt er ihn auch.
Du hast doch keinen Vertrag mit dem Makler.
Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!
Zunächst wäre es hilfreich, wenn du dich verständlich ausdrückst.
Verkäufer will weiter über makler?
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Der Verkäufer will die Termin aber weiter mit dem Makler machen, was uns ja auch noch Geld weiter kostet.
Haben schon den Vertrag beim Notar unterschrieben, dadurch ist der Makler raus.
Dein Kaufvertrag für ein Haus ist dann rechtskräftig, wenn er notariell beurkundet wurde.
Der Kaufvertrag für einen Hauskauf enthält alle wesentlichen Informationen zum Eigentumswechsel, darunter Angaben zu Kaufenden und Verkaufenden, zum Objekt sowie zu den Zahlungsbedingungen und -fristen.
Den Makler muss sein Auftraggeber bezahlen.
Wer hat den Makler beauftragt?
Der Verkäufer beauftragt einen Makler, um einen Käufer für sein Haus zu finden.
Der Käufer beauftragt einen Makler, um einen Eigentümer zu finden, der sein Haus verkaufen will.
Welche Termine soll der Makler jetzt noch machen?
Der Notar hat den Kaufvertrag notariell beglaubigt.
Es wurde hoffentlich vertraglich vereinbart, bis wann der vorherige Eigentümer ausgezogen sein muss.
Falls nicht kann das problematisch werden.
Es lief alles über den Makler,auch wann er ausziehen will. Er bekommt aber auch sein Geld bzw rest Geld erst ausgezahlt bei Auszug.
Die Regelung, dass es die Rest-Kohle erst bei Auszug gezahlt werden muss zeigt, dass die Möglichkeit besteht, dass nicht fristgemäß ausgezogen wird.
Ich bin überrascht, dass hier offensichtlich völlig unwissend irgendwelche Immobilien-Geschäfte abgewickelt werden sollen.
Irgendwie passt das alles nicht zusammen.
Du schreibst, dass der Verkäufer keinen Kontakt mit den Käufern will und ich finde, dass du das als fix akzeptieren solltest.
Ob du zu schnell redest, ihm geistig überlegen bist, er dir aus irgendeinem anderen Grund nicht folgen kann, noch in Trauer steckt, depressiv ist oder er andere Gründe hat, muss dir einerlei sein.
Dein Ansprechpartner ist der Makler. Der Verkäufer existiert für dich nur insofern, als dass er seinen Vertrag erfüllen muss. Dass und wie er das macht, musst du mit dem Makler, den er als Vertreter eingesetzt hat, klären.
Für dich werden dadurch keine über die Maklerprovision hinausgehenden Kosten anfallen. Warum auch?
Der Makler hat Anspruch auf seine Provision wenn er den Erstkontakt hergestellt hat.
Nur wenn du keinen Kontakt hattest, kannst du die Provision vermeiden.. wenn das nicht der fall war musst du nach dem notartermin gar nichts.
Wenn der Verkäufer einseitig einen Vertrag gemacht hat ist es seine Sache.
Wir wissen ja ni ob er es in Rechnung stellt,haben heute nur erfahren,das der Verkäufer alles weitere mit dem Makler abwickeln will,zwecks Auszug..weiss auch ni ob wir den Notar in Kenntnis setzen sollen, wir unterschreiben nichts.
Wir haben ja die wh gekauft,und es geht nur über den Auszug,was ja selbst der Notar sagte,daß wir es mit dem Verkäufer selbst klären sollen,aber er möchte es weiter über den Makler...