Verkäufer verkauft über zwei Accounts bei eBay...

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Melde es dem Finanzamt. Die interessieren sich sehr für solche Leute.

Zum Thema Gewährleistung: Die gilt nach EU-Recht auch für Private Verkäufe insbesondere für den Fall, dass Ware bereits bei Anlieferung defekt ist! Da ist umgehende Reklamation erste Pflicht.

Oh, das Finanzamt...

Aber da kommt die nächste Frage auf: Wie melde ich das dem Finanzamt?

Ich hatte mit so etwas noch nie zu tun, deswegen bin ich das etwas unsicher.

Es gibt auf ebay gewerbliche und auch private Händler bzw. Verkäufer mit mehreren Accounts. Die gewerblichen Verkäufer haben für jeden Account eine Steuernummer. Das ist vollkommen okay und legal.

Wo ist da jetzt Dein Problem?

Wenn ein gewerblicher Verkäufer mit einem privatem Account größere Mengen an Waren umsetzt, nur um die Gewährleistung zu umgehen, ist das verboten.

Nicht nur laut eBay Regeln.

Natürlich darf ein Gewerblicher Verkäufer auch einen privaten Account haben, und dort auch privat verkaufen. Wenn es aber die selben Waren sind, oder große Mengen, sollte man hellhörig werden.

Er verschafft sich gegenüber anderen gewerblichen Verkäufern einen Vorteil.

Der Verkäufer, der den Artikel als privat verkauft, handelt mit denselben Waren auch gewerblich. Somit wird der Staat getäuscht und - was mir noch wichtiger ist - werde ich ebenfalls getäuscht und mir werden meiner Rechte als Käufer - wie Rückgabe und Gewährleistung - sozusagen "entzogen".

@wellhausen

weder strafrechtlich noch steuerrechtlich ist das zu beanstanden, solange er den Gewinn versteuert!

Lediglich über ebay und zivilrechtlich kann man ihn angreifen!

@wellhausen

wellhausen, das wäre nicht korrekt, wenn gleiche Artikel sowohl privat als auch gewerblich vom selben Verkäufer verkauft werden. Da solltest Du eine Nachricht an ebay schicken.

Wenn dieser Verkäufer mit seinem privaten Account etwas bei Dir privat kauft, ist das vollkommen okay.

Wenn dieser Verkäufer mehrere Accounts gewerblich angemeldet hat, ist das legal, denn er zahlt dann ja auch Steuern bei allen Accounts.

@Lachlan

Genau das ist es ja - der Typ verkauft privat und gewerblich dieselben Waren!

Ich habe nochmal nachgesehen - selbst die Fotos sind identisch. Der Artikelstandort stimmt ebenfalls überein und der Name ist auch genau der gleiche.

Außerdem hat der Typ mit seinem privaten Account schon fast 200 Bewertungen (als Verkäufer!) im Zeitraum von einem guten halben Jahr bekommen. Alles Waren, die er auch als Gewerblicher verkauft.

Wenn er seinen Hausstand auflösen würde, wäre das ja etwas anderes. Aber der Typ handelt mit Unterhaltungselektronik. Das hätte ich vielleicht vorher sagen sollen, damit ich nicht mißverstanden werde...

@wellhausen

wellhausen, mache schnellstens eine Meldung an ebay, denn das ist nicht zulässig, sondern Betrug. Und zwar nicht nur Betrug an den Käufern, sondern auch Steuerhinterziehung und das mag das Finanzamt gar nicht.

Und was bitte soll daran nicht legal sein? Der Verkäufer hat einen gewerblichen Account für seine Handelsware und einen privaten Account, auf dem er die Sachen verkauft, die bei ihm privat so anfallen. So lange er nicht mit dem einen Account auf dem anderen bietet, darf er das. Steht so auch in den eBay-Richtlinien, aber bei deinen "Nachforschungen" muss dir das wohl entgangen sein.

Er verkauft ja nicht seine privaten Waren über den privaten Account sondern exakt dieselben Waren wie über seinen gewerblichen Account. Was das bedeutet, steht schon hier in den Antworten.

Warum willst Du was tun? Er kann einzelne Sachen doch privat anbieten und andere gewerblich. Bei gebrauchten Waren hast Du auch Gewährleistung, auch von privat es sei denn sie ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn Du meinst der Verkäufer handelt ungesetzlich und gegen die ebay-Richtlinien dann melde ihn bei ebay und dem Finanzamt.

Nichts da kaufen

Zu spät - ich konnte erst sehen, wer das ist, als ich den Artikel gekauft habe.