Verkäufer (privat) rückt Auto nicht raus trotz Kaufvertrag und Anzahlung

10 Antworten

Warte den Termin ab. Bekommst du den Wagen nicht, gehe zur Polizei.

RobertLiebling  19.02.2013, 09:12

gehe zur Polizei.

Die hat den Wagen aber auch nicht.

Und für zivilrechtliche Streitereien interessiert sich die Polizei nicht, solange es nicht in Tätlichkeiten ausartet.

katzevic  19.02.2013, 10:04
@RobertLiebling

Er kann eh erst machen, wen er den Wagen, am Vereinbarten Termin nicht bekommt. Dann kann er Anzeige wegen Vertragsbruch oder Unterschlagung machen.

Ruedi  19.02.2013, 11:26
@katzevic

Blödsinn! Absoluter Blödsinn! Unterschlagung setzt voraus, dass das Eigentum schon übergegangen ist. Das ist hier nicht der Fall. Und es gibt auch keinen Tatbestand des "Vertragsbruch(es)", um den sich die Polizei kümmern sollte. Robert hat's vortrefflich erklärt: Für zivilrechtliche Streitigkeiten ist die Polizei nicht zuständig!

Eine kurze Mitteilung, dass du zum Anwalt gehst, könnte auch schon ausreichen. Aber über so einen Fall würde sich bestimmt jeder Anwalt freuen.

triban1337 
Fragesteller
 18.02.2013, 23:15

Warum würde sich jeder Anwalt über so einen Fall freuen ?

userknight  18.02.2013, 23:16
@triban1337

Weil er einen von beiden Parteien unterschriebenen Kaufvertrag hat :D

Na ja, vielleicht bekommst Du ja den anderen Käufer heraus. Da könntest Du den anderen Käufer geschickt stecken, dass er auch nicht unbedingt "seinen" Wagen bekommt. *zwinker

Ansonsten: Anwalt und ggfs. Klage + Schadensersatz. / ggfs. Anzeige wegen Betruges.

Ich weiß nicht, was du vom Gericht zugesprochen bekämst, sollte er den Wagen tatsächlich anderwärtig verkaufen. Jedenfalls hat er im Falle einer Klage beide Anwälte und die Gerichtskosten zu zahlen, denn dass du bei einem gültigen Kaufvertrag im Recht bist, steht außer Frage! Seine Kosten wären damit zwangsläufig höher als seine Mehreinnahmen. Du solltest ihn nochmals kontaktieren und darauf hinweisen!

Du musst bis zum 22. Februar warten. Sollte er das Auto nicht herausrücken, gebe zum Anwalt und Klage auf Herausgabe!! Ein beiderseits gültiger Vertrag ist rechtsbindend für Käufer + Verkäufer. Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung - dann kostet Dich der Rechtsanw. gar nichts. Solltest Du aber die Möglichkeit haben, die eingesetzten 50,00 € so zurückzubekommen, dann würde ich Dir das raten und Dich nach einem seriösen Händler umschaun und dort ein Auto kaufen!! Viel Glück und hoffentlich musst Du nicht klagen.............Gewinnen wirst Du auf alle Fälle!!