Ich habe folgende Situation und bin gerade etwas ratlos.Mein 13jähriger Sohn (Pflegegrad 5, 100% schwerbehindert schwerstmehrfach) soll in diesem Jahr in einer vollstätionären Einrichtung (Internat) untergebracht werden. Der Kostenträger der Eingliederungshilfe möchte dazu jetzt meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüfen und ich soll Gehaltsabrechnungen, Sparbücher, Rentenbescheide, Girokonten, Grundbesitz etc. vorlegen.
Von dem leiblichen Vater bin ich geschieden und neu verheiratet. Der leibliche Vater zahlt bisher Barunterhalt, während meine Unterhaltsleistunge in der Betreuung liegt.Es gibt Wohneigentum in Form eines Einfamilienhauses, das jedoch noch hoch belastet ist. Nach meiner Scheidung bin ich alleinige Eigentümerin geworden, obwohl mein jetztiger Mann meinen Ex-Mann ausgezahlt hat haben wird das Grundbuch bisher nicht ändern lassen.
Pflegegeld, Kindergeld und der bisherige Kindesunterhalt meines Ex-Mannes gehen an den Träger zur Kostendeckung.
Aber mit welchen Kosten muss ich und auch mein Ex-Mann noch zusätzlich rechnen? Werden wird getrennt veranlagt und was ich mit dem Einkommen und Vermögen meines jetzigen Mannes.Ich bin mit einer 3/4 Stelle berufstätig.Die Entscheidung meinen Sohn in eine Einrichtung zu geben belastet mich schon sehr, aber ich kann es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr. Wenn jetzt noch finanzielle Sorgen hinzu kommen würden, wäre ich am Ende.
Für eine Antwort, sage ich vielen Dank.