verfällt die Zulassung zur Prüfung zum Fremdsprachenkorrespondenten (IHK)?
Hi,
ich habe 2003 im Rahmen einer Höheren Handelsschule für Abiturienten die Zulassung zur Prüfung zum Fremdsprachenkorrespondenten erlangt. Seinerzeit hatte die Lehrerin die Zertifikate zur Zeugnisvergabe verrafft und wir sollten den Wisch später holen, was ich damals nicht gemacht habe und seitdem wegen eines Studiums nicht weiter verfolgt habe. Jetzt hätte ich die Zeit, die Prüfung nachzuholen - falls die Zulassung noch gilt. Kann ich mich mit der 2003er Zulassung noch zu einer Prüfung anmelden?
Danke im voraus.
2 Antworten
Ich denke, dass sie noch gilt.
Habe zumindest nichts von einem Verfallsdatum gehört.
Ich hatte 1979 an einer kfm. Berufsfachschule die mittlere Reife erlangt und 1989 im Rahmen einer Weiterbildung die Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin abgelegt.
Hallo,
wir können hier alle nur mutmaßen. Warum rufst du nicht bei der IHK an (gelbe Seiten) und fragst nach?
:-) AstridDerPu
Mh, ist mir halt am Wochenende im Kopf herumgegeistert, und ich dachte vielleicht hat wer Ahnung :)
Ansonsten werde ich nächste Woche die IHK beehren.