Verfällt der Rückflug, wenn man den Hinflug nicht antritt?

7 Antworten

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Wie Chianti sagt ... eigentlich nicht erlaubt, dass die Fluggesellschaft den anderen Flug nicht gelten lässt. Dennoch haben einige Fluggesellschaften die Praxis weiter betrieben, zum Teil, in dem sie auf andere Konditionen hingewiesen haben. Bisher haben sie aber alle Prozesse verloren. Mach Dich trotzdem auf Stress gefasst.

LH hat einen entsprechenden Prozeß vor dem OLG Köln gerade gewonnen!

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@soedergren

Ich habs gerade auch gelesen. Das Problem ist, dass das andere eine EU Richtlinie ist. Die Deutschen sind da Weltmeister darin, übergeordnete Richtlinien zu ignorieren (und später dafür von der EU hohe Strafen zu bekommen). Also, das Ding ist noch nicht gegessen. Ich müsste mir auch noch einmal die Begründung anschauen.

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@gargamel111

So ist es. Zumindest bei Buchungen in Deutschland wäre ich zur Zeit vorsichtig damit, zumal es ja auch noch gegensätzliche Urteile gibt.

Klar kann man es darauf ankommen lassen, aber wer will, um sein Recht zu bekommen, später meterdicke Akten riskieren ;-)

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Geh einfach mal ganz fest davon aus, das die freundliche Frau am Rückflug-Checkin ganz freundlich aber bestimmt darauf hinweisen wird, das Dein Ticket nicht gültig ist und dich auf den Ticket-Counter in der Flughafenhalle verweisen. Da kurzfristige Abflüge seltsamerweise immer Business sind, die dazu noch erheblich teurer sind, als normal gebuchte Flüge, mach dich weiter darauf gefasst, dass das Rückflugticket mehr kosten wird, als alle Flüge, die du vorher gebucht hast zusammen. Wahrscheinlich sogar mehr, als dein Urlaub. Die Fluggesellschaften zeigen in solchen Situationen wahres Rausbrittertum: Wer kurzfristig fliegen muss, zahlt Mondpreise, weil derjenige ja fliegen muss!

Mein Tipp: Lass es nich drauf ankommen und flieg halt ein paar Tage später, wie ursprünglich gebucht. Du ersparst Dir damit massiven Ärger und ein Urlaub soll doch Spass machen, oder?

Überlass das Klagen und den Stress doch den anderen Schlaumeiern ;)

Das kommt auf die Airline und den tarif an.  Bei modernen Airlines mit einem modernen und kundenfreundlichen Tarifsystem ja.  Dort buchst du immer einzelne Strecken und kannst also einzelne Flüge verfallen lassen.  Zum Beispiel bei easyJet, Ryanair, Wizzair, Norwegian, Tuifly, Pegasus Airlines, Transaero Airlines, Jet2, Westjet, GOL,, Air Arbaia, FlyDubai etc.

Bei überteuerten Airlines geht das meist nicht. Lufthansa, British Airways, Air France und Co stornieren in den meisten tarifen (ausgenommen z.B. AF Domestic oder BA Oneway handbag only Tarife) die gesamte Reise und geben dir nichts zurück.

Diese Airlinessind nicht nur teuer sondern von A bis Z auf gnadenlose Abzocke maximiert.  Wirst Du krnak kriegst Du meist nichts wieder -  da Lufthansa´s günstigste Tarife (die oft 5x teurer sind als die Konkurrenz) nicht refundierbar und nicht umbuchbar sind.

Bei Billigairlines ist Dein Geld niemals weg - Du kannst immer gegen GEbühr umbuchen - selbst wenn das Ticket nur 0,01€ gekostet hat.  Auch wenn es bei letzterem kein Sinn macht.  Wenn Du aber60€ doer so bezahlt hast macht eine Umbuchung eben Sinn auch wenn die 25€ Gebühr etc kostet. 

ODer Du nimmst WizzFlex für 9,99€ dann kannst Du beliebig oft umbuchen.   Aber wie gesagt - nur bei modernen Airlines.

Ja, dein Rückflug verfällt. Hab da neulich nen kurzen Absatz in der Zeitung gelesen, dass die Lufthansa die Rückflüge streichen darf.

Da gibt es unterschiedliche, sogar gegensätzliche Rechtsprechung zu.

Das OLG Köln hat der LH-Regelung entsprochen, das OLG Frankfurt hat eine gleichlautende Regelung der BA außer Kraft gesetzt.

Ist also noch nicht entgültig entschieden.

Hier die Links dazu:

http://www.online-artikel.de/article/lufthansa-setzt-cross-ticketing-verbot-vor-gericht-durch-24844-1.html